Details
Das spartanische Doppelkönigtum. Rechte und Pflichten
1. Auflage
13,99 € |
|
Verlag: | Grin Verlag |
Format: | |
Veröffentl.: | 19.11.2020 |
ISBN/EAN: | 9783346299208 |
Sprache: | deutsch |
Anzahl Seiten: | 14 |
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Beschreibungen
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Geschichte und Kultur der griechischen Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit soll der Frage nach den Aufgabenfeldern und der Einflussnahme der Könige im spartanischen Doppelkönigtum nachgegangen werden. Erwähnenswerte Quellen sind in diesem Forschungsbereich Stefan Link, Anthony Andrewes, Andreas Luther und Victor Ehrenberg, welche dem Doppelkönigtum besondere Bedeutung zugemessen haben. Des Weiteren Karl-Wilhelm Welwei, Lukas Thommen, Manfred Clauss, Ernst Baltrusch und James Hooker, welche sich allgemein mit der spartanischen Geschichte und Kultur auseinandergesetzt haben.
Das sogenannte Doppelkönigtum gilt allgemein als eine spartanische Besonderheit und als fester Bestandteil des spartanischen Sonderwegs. Bereits Herodot, die thematische Hauptquelle, war die Lykurglegende weitestgehend bekannt, er betrachtete Lykurg schon im 6. Jahrhundert als Schöpfer des spartanischen Kosmos. Die Stellung, die den spartanischen Königen in Staat und Gesellschaft nach Recht und althergebrachter Sitte zukam, ist zwiespältig.
Es ist anzunehmen, dass die Aufgaben der spartanischen Könige sich nicht nur auf sakrale Funktionen bzw. die Erkundung des göttlichen Willens und die Führung des spartanischen Heeres beschränkten, sondern auch die weitere politische und soziale Einflussnahme durch die Versammlungsteilhabe und die Rechtsprechung ihrem Aufgabenbereich zugerechnet werden kann.
Das sogenannte Doppelkönigtum gilt allgemein als eine spartanische Besonderheit und als fester Bestandteil des spartanischen Sonderwegs. Bereits Herodot, die thematische Hauptquelle, war die Lykurglegende weitestgehend bekannt, er betrachtete Lykurg schon im 6. Jahrhundert als Schöpfer des spartanischen Kosmos. Die Stellung, die den spartanischen Königen in Staat und Gesellschaft nach Recht und althergebrachter Sitte zukam, ist zwiespältig.
Es ist anzunehmen, dass die Aufgaben der spartanischen Könige sich nicht nur auf sakrale Funktionen bzw. die Erkundung des göttlichen Willens und die Führung des spartanischen Heeres beschränkten, sondern auch die weitere politische und soziale Einflussnahme durch die Versammlungsteilhabe und die Rechtsprechung ihrem Aufgabenbereich zugerechnet werden kann.
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