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Karl Gerhard Schüring

Ausgegrenzt Erniedrigt Rechtlos Würdelos

Für ein humaneres Rechts- und Sozialwesen und eine gerechte Teilhabe an den Ressourcen dieser Welt





BookRix GmbH & Co. KG
80331 München

Seite 1

Karl Gerhard Schüring

 

 

Ausgegrenzt

Erniedrigt

Rechtlos

Würdelos

 

 

Für ein humaneres Rechts- und Sozialwesen und eine

gerechte Teilhabe an den Ressourcen dieser Welt.

 

 

Ein Plädoyer

 

 

EXISTENZSCHUTZVERLAG

 

 

 

 

 

 

Möge auch dieses Buch – wie viele andere zuvor und danach – dazu beitragen, dass alle Menschen in unserem gesellschaftlichen und sozialen Miteinander mehr Respekt und Achtung voreinander in Würde gegenüber jedem einzelnen Menschen erfahren und unsere rechtsstaatlichen Strukturen einem dem gerecht werdenden Wandel unterzogen werden.

 

 

 

Für meine Familie

und die Familien

meiner Kinder

 

 

 

In memoriam

meiner Eltern

 

 

 

 

INHALT

 

Einführung

Inhalte und Ziele des Buches, Werdegang des Autors,

Grundlagen

Leitgedanken

Themen, Begriffe, Definitionen, Eigenschaften,

Tugenden, Verhaltensweisen

Ausgegrenzt und erniedrigt

Machtgefüge und Strukturen in Kommunen,

Ausgrenzungsmechanismen

Wider Treu und Glauben

Engagement der Bank, Meinungsäußerungsfreiheit,

Missbrauch der Insolvenzordnung

Rechtsstaatlich und rechtsmissbräuchlich

Richterliche Freiheiten, Schuldenfalle,

Restschuldbefreiung, Insolvenzfalle für Verbraucher

Anwälte, Zivil- und Privatklage

Anwaltssuche, Berufsethik, Anwaltsverhalten,

Anwälte als Hausverwalter, Privatklage

Rechtlos und würdelos

Humane und soziale Gesellschaft,

Irrwege des Rechtsstaats, Wiedereingliederung

Vom Rechtsstaat zum Sozialstaat

Sozialverhalten in Staat und Gesellschaft,

Verschwiegenheiten, missbrauchte Vertraulichkeit

Der nachdenkliche Mensch

Nachdenken, Versagen und Schuld,

der soziorationale Suizid, authentisch leben

Schlusswort

Die Zukunft in einer besseren Welt

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

Hinweise (Prolog)

Dieses Buch bezieht sich primär und exemplarisch auf eigene Erfahrungen des Autors.

Beteiligte Personen und Institutionen werden meist in ihrer Funktion bezeichnet. Damit soll auch eine gewisse Allgemeingültigkeit in der Sache ausgedrückt werden; weniger eine Verallgemeinerung zulasten der auch anderswo unter diesen Bezeichnungen im konkreten Einzelfall tätigen Personen oder Institutionen. Eingeflossen in dieses Buch ist auch eine Vielzahl von Informationen aus erfolgten Gesprächen mit Menschen in vergleichbaren Situationen. Denn um einen Einzelfall handelt es sich hier gewiss nicht.

Juristische Schlussfolgerungen des Autors aufgrund vorgetragener Tatsachen und Sachverhalte beruhen auf seinen Recherchen, sie stellen keinen Anspruch an eine letztlich zweifelsfrei so auch gegebene Rechtslage dar. Eine strafrechtliche Würdigung ist als Fragestellung und zum besseren Verständnis zu verstehen, nicht als strafrechtliche Beschuldigung; insoweit gilt die Unschuldsvermutung.

Es bleibt noch darauf hinzuweisen, dass mit diesem Buch keine Rechtsberatung erfolgt. Für insoweit von Ihnen möglicherweise wahrgenommene Ratschläge und daraufhin erfolgtes Vorgehen kann keinerlei Haftung übernommen werden. Fragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen redlichen und fachlich qualifizierten Anwalt.

Vorwort

Als Autor möchte ich mich zunächst bedanken, dass Sie sich für dieses Buch entschieden haben. Ich hoffe, Sie werden nicht enttäuscht sein. Denn es ist nicht sehr angenehm, sich mit den tiefgründigen Unerträglichkeiten des Lebens zu beschäftigen, die den davon nicht betroffenen Menschen in der Regel erspart und auch verborgen bleiben.

Aber das Buch enthält auch viele Hinweise, die Sie möglicherweise für sich nutzen können, und Forderungen nach gesetzlichen Änderungen für einen sich entwickelnden Sozialstaat. Und es enthält auch autobiographische Texte, so persönliche Lebensumstände und berufliche Erfahrungen, die Grundlage und Gegenstand der Ausführungen sind.

Das Buch soll primär ein Plädoyer sein für ein humaneres Rechts- und Sozialwesen und eine gerechte Teilhabe an den Ressourcen dieser Welt.

Die Exklusionsspirale läuft unaufhaltsam weiter. Wir hören fast täglich in den Medien von der immer größer werdenden Schere zwischen den Armen und Reichen unserer Gesellschaft. Diese Entwicklung hat viele sich ergänzende Gründe und Ursachen.

So werden den Normalbürgern mit regelmäßigem Einkommen (Verbraucher mit Haus, Wohnung, Ersparnissen zur Altersvorsorge) als Kleinanleger im privaten Rahmen finanzielle Engagements zur Geldanlage angeboten, die nach wie vor auch risikobehaftet sind. Ob sie möglicherweise ihren Zahlungsverpflichtungen auf Dauer nachkommen können ist dabei völlig unerheblich. Hauptsache, sie haben zu Beginn des Engagements eine als ausreichend scheinende finanzielle Grundlage. Wenn denn die Annuität nicht mehr geleistet werden kann oder die Banken meinen, dies so erkennen zu müssen, werden sie schon rechtzeitig eine für sie selbst schadlose Verwertung respektive Verschleuderung zugunsten reicher Kunden ermöglichen – soweit es sich um Immobilien handelt dieser Markt auch noch einigermaßen funktioniert.

So wird den Bürgern empfohlen, auch selbst Vorsorge zu treffen im Wissen, dass diese Vorsorge zumindest den Investmentgesellschaften und den Versicherern und deren Vermittlern dient. Ob für das Alter noch was übrig bleibt, steht in den Sternen.

Weitere Umverteilungsinstrumente sind die Verwertungsoptionen zum Sicherungsvermögen und auch die Insolvenzordnung. Menschen können ohne insolvenzrechtlichen Grund in Insolvenzverfahren gedrängt werden. Das Vermögen der betroffenen Kunden der Banken wird zugunsten vermögender Kunden verschleudert.

Die Banken mögen vermögende Kunden. Und sie mögen Kunden, die diese noch reicher machen könnten; diese Kunden werden zu gegebener Zeit zugunsten der vermögenden Kunden instrumentalisiert.

Wie überall im Leben gibt es Nachahmer im Kleinen und es gibt sie auch heute noch, selbst in noch so arglos scheinenden Kommunen. Das Spiel selbst der kleinen Banken zum Vermögensaufbau zugunsten bereits vermögender Kunden läuft, und zwar auf vollen Touren. Und diese Banker haben noch einen Vorteil: Ihre Geschäfte bleiben weitgehend im Verborgenen und ein möglicher Schaden verbleibt bei den Banken. Die handelnden Banker selbst erleiden keinen Schaden.

Und Menschen werden auch mangels ausreichenden Wissens der Banker, Insolvenzverwalter und Richter in die Insolvenz gedrängt, auch zulasten der ungesicherten Drittgläubiger.

Die in diesem Buch vorgetragenen Vorwürfe gegen das Verhalten bestimmter Personen und Institutionen sind ausweislich sachbezogen, von daher begründet und auch in der vorgetragenen Art und Weise zu dulden. Sie sind daher auch im Interesse der Verbraucher und der Öffentlichkeit, auch wenn dies manchem Leser auf Anhieb nicht gefällig sein sollte – was grundsätzlich zunächst wohl auch nachvollziehbar ist.

Angegriffene Kunden der Banken und Verbraucher haben nicht die Möglichkeit, sich zu wehren, und der Rechtsstaat verwehrt ihnen die ihnen eigentlich zustehenden Schutzbedürfnisse. Weil die Wahrnehmung von Schutzbedürfnissen finanzielle Mittel voraussetzt, die aber sind den betroffenen Menschen dann längst entzogen worden.

Die Öffentlichkeit allgemein, so auch die kommunale Gesellschaft, nimmt von alledem keinerlei Notiz. Den Handelnden (Banken, Insolvenzverwalter, Gerichte) wird vorbehaltslos Vertrauen geschenkt, sie werden schon wissen was sie tun. Es wird höchste Zeit, dass auch die im Kleinen arbeitenden Banker und ansonsten Beteiligten ihr Handeln verträglich gestalten und danach ausrichten, dass sie ebenfalls mit der öffentlichen Meinung konfrontiert werden können und diese dann aushalten müssen – auch wenn sie durch das Schwarmverhalten der noch nicht ausgeplünderten Gesellschaft hofiert werden. Und dies gilt analog für die Kommunalpolitiker.

Und der Rechtsstaat nicht mehr duldet, dass willkürliches Verhalten der Verantwortlichen – gleich wo es auch immer geschieht – im Verborgenen gehalten und strafrechtlich nicht verfolgt wird.

Auch stellen sich dazu Fragen an die eher elitetreuen Medien, ob sie ihren Verpflichtungen im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber der Öffentlichkeit noch nachkommen – wider die Interessen ihrer Anzeigenkunden.

Kleinanlegern und ansonsten betroffenen Verbrauchern wird hoher Schaden zugefügt, der zu vermeiden wäre, wenn diese Machenschaften den Verbrauchern zugänglich wären, und wenn die Verantwortlichen sich jederzeit einer offenen und öffentlichen Auseinandersetzung unter Namensnennung stellen müssten.

So hat mir mein eigener Fall viele Erfahrungen und Erkenntnisse gebracht, auf die ich gern verzichtet hätte. Jetzt aber kann er exemplarisch dazu dienen, Augen zu öffnen.

Ich hoffe und wünsche Ihnen und mir, dass dieses Buch auch für den Normalbürger verständlich ist und Sie motiviert werden, zu vielen Themen Verständliches zu lesen, möglicherweise auch neue Erkenntnisse erlangen.

 

Einführung

Im ersten Abschnitt werden Inhalte und Ziele des Buches dargestellt, der Werdegang des Autors und Grundlagen zum weiteren Verständnis.

Geht es Deutschland wirklich gut?

Wenn es nach den Worten der Bundeskanzlerin Angela Merkel Deutschland wirklich gut geht, so ist dies eher statistischen Ergebnissen zuzuschreiben, legt man das danach errechnete durchschnittliche Einkommen und Vermögen zugrunde. Möglicherweise ergänzt durch die Tatsache, dass niemand in Deutschland zu hungern hat. Können aber diese Umstände eine so umfassende Aussage einer Bundeskanzlerin bestimmen oder rechtfertigen? Ist ein Mindestmaß auch nur durchschnittlicher materieller Voraussetzungen entscheidend für den Zustand einer Gesellschaft, für den Zustand eines Landes?

Norbert Blüm versucht es wie folgt zu erklären: „Wenn einer zwei Bratwürste verzehrt, der andere keine, hat zwar jeder durchschnittlich eine Bratwurst gegessen, allerdings ist der eine satt und der andere hungrig. Die statistischen Kunststücke machen die Hungrigen nicht satt. Die Zukunftsaussichten sind trübe. Das Ungleichgewicht vergrößert sich zwischen den ganz Armen und den ganz Reichen.“ (Blüm; 2016, Seite 98). Und was hier für die Verteilung von Nahrung gilt, gilt mindestens ebenso für die Verteilung von Einkommen und Vermögen.

Und rechtfertigt die Zurückhaltung, möglicherweise die Bequemlichkeit der Bürger, begründet wohl auch mit dem Nichtwissen um die gesellschaftlichen Zustände, um die politischen Vorgänge, um die Strukturen unseres Rechtsstaats, die Passivität der Verantwortlichen? Und die Politiker gehen nach der Devise, solange sich niemand wehrt, lassen wir es erst einmal so laufen.

Was bewegt Menschen zu befremdlichen Verhaltensweisen, wenn es um die Verschaffung von Vermögenswerten geht, möglicherweise auch noch zu einem Schleuderpreis? Welche Eigenschaften treten zutage, insbesondere wenn auch die eigene Vermögenslage und damit die finanziellen Ressourcen gegeben sind, Vermögenswerte von in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Menschen zu begehren?

Auch von Menschen im unmittelbaren sozialen und persönlich bekannten Umfeld? Obwohl man sich persönlich seit Jahren, teilweise seit der Kindheit, bekannt ist. Was motiviert jemanden dazu, einen in diesem Kreis befindlichen Bekannten aus der Gesellschaft auszuhebeln? Und einem Banker eine naive Gefolgschaft zu gewähren, wenn dieser sich befugt sieht, ein Engagement mit einem Kunden möglicherweise aus niederen Beweggründen aufzugeben, um dabei sogar selbst einen hohen vermeidbaren Schaden in Kauf zu nehmen? Und warum erfolgt keine Rücksprache bei dem Betroffenen? Gilt auch hier die Devise, der Banker wirds schon machen? Und ist tatsächlich alles erlaubt, was gesetzlich nicht verboten ist oder strafrechtlich nicht geahndet wird? Und ist ein solches Denken den Menschen eigen, die sich eine besondere Intelligenz zurechnen lassen wollen?

Zunächst werde ich versuchen, die im Verhalten der Menschen möglichen Gründe zu erarbeiten und zu erklären, um zu verstehen, was geschehen ist und was geschieht – auch in Verbindung mit Fragen aus dem hier exemplarisch verwendeten Fall. Dabei erfolgt dann, soweit möglich und angebracht, ein Bezug auf das Verhalten der Öffentlichkeit und der für sie tätigen Personen und Institutionen.

Um Nachsicht möchte ich Sie bitten, wenn ich zu vielen Themen, die ich als allgemeingültig und damit im Interesse aller Leser behandelt sehe, hin und wieder Bezug nehme auf die mir eben selbst widerfahrenen Verhaltensweisen und konkret auf die dort Beteiligten. Die Einbeziehung tatsächlich erfolgter Handlungen und Entscheidungen, auch bestimmter Personen, soll hier als exemplarisch gelten, von daher aber auch für eine gewisse Allgemeingültigkeit der behandelten Themen sprechen. Die Namensnennungen machen meine Ausführungen im Einzelfall zudem auch dem Beweise zugänglich.

Dieses Buch zeigt beispielhaft Vorgänge willkürlichen Handelns in einer menschenverachtenden Art und Weise, wie es sich in Deutschland viele Tausend Mal im Jahr vollzieht. Vorgänge, die von den Verantwortlichen, von den Politikern, Richtern, Staatsanwälten und auch von vielen Anwälten gern als „Einzelfall“ abgetan werden. Der in diesem Buch geschilderte Vorfall zeigt exemplarisch die Abgründe in vielfacher Art und Weise. Vorgänge, die möglichst im Verborgenen gehalten werden sollen, solange es eben geht.

Geschichten von Menschen in Deutschland, die mit einem „Was geht mich das an?“ von der Gesellschaft weitgehend ignoriert werden. Und so sind, neben den Abträglichkeiten im Verhalten der Verantwortlichen, das Ignorieren und die Gleichgültigkeit in der Gesellschaft, sich mit diesen Abträglichkeiten nicht beschäftigen zu wollen, in der Summe mit die Keimzellen und Ursachen für die Katastrophen, wie wir sie eigentlich aus unserer eigenen Geschichte kennen und vermeiden sollten.

Wir alle kennen das Problem von Justizirrtümern. Menschen, die über Jahre unschuldig in Gefängnissen verbringen. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist gerichtlich kaum durchsetzbar und, erreichen sie dann doch irgendwann einen Freispruch, ist eine Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft nicht mehr möglich. Sie bleiben arbeitslos, sozialhilfebedürftig, sozial ausgegrenzt und erniedrigt.

In einer noch sehr viel größeren Anzahl sind Menschen betroffen, die – in der Regel völlig unverschuldet und durch marktwirtschaftliche Mechanismen bedingt – in eine wirtschaftliche und damit in eine finanzielle Notlage geraten. Oder sogar dort hineingedrängt werden – ob sie nun einem Insolvenzverfahren oder sonstigen Zwangsmaßnahmen des Rechtsstaats ausgesetzt werden. Schon die Begriffe „Zwangsmaßnahmen“ und „Vollstreckungsmaßnahmen“ sind in Deutschland – immer noch resultierend aus der Vergangenheit, ob nun politisch oder juristisch belastet – aus heutiger Sicht inhuman und unsozial. Sie machen nachdenklich und wecken Erinnerungen; diese negativen Bezeichnungen sollten aus unserem Sprachrepertoire längst gestrichen worden sein – auch wenn sie vielen Menschen zur Abgrenzung von Betroffenen gefallen mögen. Die Begriffe fördern gerade deswegen nach wie vor die Ausgrenzung (Exklusion) von Menschen, die sich damit in Verbindung bringen müssen. Und dies alles gilt ebenso für den Begriff „Insolvenz“, der mit der Steigerung zur „Verbraucherinsolvenz“ als soziales Zugeständnis des Rechtsstaats angepriesen wird.

Für die Lobby der insbesondere im öffentlichen Dienst stehenden Juristen sind Änderungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und den dort verwendeten Bezeichnungen wohl undenkbar. Diesbezüglich fehlt es auch den Politikern offenkundig an jeder innovativen Motivation. Und dies gilt so in besonderer Weise auch für die verantwortlichen Vertreter der Kirchen, denen haben selbst die Medien sogar noch einiges voraus.

So haben diese herabwürdigenden Bezeichnungen Bestand, unabhängig von der jeweiligen Staatsform, weil sich im Denken der Lobbyisten und leider auch vieler Menschen in Deutschland nichts geändert hat – wie auch die Literatur bestätigen kann, auch dazu im Weiteren mehr.

Einmal zum Insolvenzler oder Zwangsvollstreckten abgestempelt, gibt es kein Entkommen mehr. Die soziale und rechtliche Ausgrenzung gleicht Foltermethoden, die wir eigentlich längst überwunden haben sollten. Politiker und Kirchenobere schauen zu, wie die Ausplünderungen geschehen, wie „der größte Raubzug der Geschichte“ (so auch der Titel des Buches von Matthias Weik und Marc Friedrich; 2012) an den Erniedrigten der Gesellschaft vollzogen wird. Und die Gesellschaft verhält sich gegenüber den Betroffenen weitgehend wie kleine Kinder, die ein ihnen ungefälliges oder behindertes Kind necken und ausgrenzen und in die Enge treiben.

Rechtsstaat und Marktwirtschaft fordern ihre Opfer. Richter verwalten ihre Fälle oft ohne jeden Bezug zu den betroffenen Menschen. Nicht die Urteile werden aufgrund von Tatsachen gefällt, sondern die Tatsachen werden den den Richtern genehmen Urteilen angepasst. Rechtauslegungen erfolgen fern der anzuwendenden Gesetze oder der anzuwendenden Rechtsprechung.

Zu alledem trage ich meine Erfahrungen mit den Vertretern des Rechtsstaats vor. Gläubiger, insbesondere Banker, aber auch Insolvenzverwalter als zuvor bestellte Sachverständige blähen sich selbst zu Richtern auf und warten lediglich noch auf den gerichtlichen Vollzugsakt, damit sie ihre Ausplünderungen und die damit verbundene soziale Erniedrigung beginnen können. Auch so geschieht Vermögensumverteilung in Deutschland. Rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Instrumente nachhaltig rechtsmissbräuchlich angewandt.

Den Politikern sind diese Strukturen durchaus bekannt, sie aber tun nichts dagegen, sie sind vielmehr Teil des Systems, lassen sich von den so handelnden Menschen vereinnahmen. Der Rechtsstaat respektive die eigentlich für alle Menschen zuständigen Politiker schauen nur zu. Von Menschen, die wirtschaftlich und sozial am Rande der Gesellschaft leben, ist nichts mehr zu holen, auf deren Stimme kommt es dann doch nicht mehr an. Diesen Umstand als Grund für eine rückläufige Wahlbeteiligung zu erkennen, nein, da wird dann den Nichtwählern eher Desinteresse an der Politik vorgeworfen. Nichtwähler, würden sie sich als Partei formieren können, würden dann die Regierung stellen können. Die etablierten Parteien werden aber – so zu erwarten – zunächst eine Ausgrenzung in politische Randgruppen versuchen wollen.

Deutschland geht es gut, so die Bundeskanzlerin Frau Merkel in einer ihrer Neujahrsansprachen. Zwanzig Millionen Menschen, immerhin jeder Vierte, leben unterhalb oder in der Nähe der Armutsgrenze. Sie selbst sind kaum organisiert, Streiks kennen sie nicht. Ein Rest von Solidarität gibt ihnen die Familie, soweit noch vorhanden. Weitere circa 40 Millionen Menschen in Deutschland leben von den monatlichen Einnahmen, für Ersparnisse und Altersvorsorge bleibt da nur wenig oder nichts übrig. Soweit sie selbst Vorsorge treffen, werden ihnen die Mittel im Insolvenzfall entzogen, „Teilhabe“ zum Zwecke der Altersversorgung gibt es im Insolvenzfall nicht.

Soweit dieser Mittelstand dann noch organisiert ist, gelingt es ihnen in immer systematischer Art und Weise zu streiken. Die Mitarbeiter der Bahn und der Lufthansa sind nur ein Beispiel. Aber auch dieser Umstand wird von den Politikern nicht als allgemeines soziales Problem erkannt – als ein Zeichen für eine sich abzeichnende soziale Revolution.

Dass der Rechtsstaat längst aus den Fugen geraten ist, wird von den Politikern nicht wahrgenommen. Der Wildwuchs an Gesetzen kann von einer effizienten Arbeit der Politiker kein Zeugnis geben. Hier ist Quantität, nicht Qualität zu erkennen – eher eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter, Rechtanwälte, für Mitarbeiter und für Kontrolleure des Rechtsstaats. Die wachsende Anzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern – die Städte und inzwischen auch die Orte werden von Anwaltskanzleien nur so überschwemmt – zeigt diese fanatische Entwicklung eines wohl weitgehend nur noch vermeintlichen Rechtsstaats. Ebenfalls ein Zeichen für eine sich abzeichnende Revolution.

Richter, Staatsanwälte, Anwälte und insbesondere Insolvenzverwalter sind toporganisiert, ihre Lobbyarbeit ist vorzüglich. Sie wissen, wie sie ihre arbeitsbeschaffenden Politiker einsetzen und ihre rechtlichen Instrumente (Gesetze) auszuweiten haben und diese sichern können. Veränderungen, die ihre beruflichen Freiheiten reduzieren, ihnen Umsatzeinbußen bringen, lehnen sie ab – mehr Rechte ja, aber nur wenn sie den Rechtsmachthabern dienen – ob den Menschen die Gerechtigkeit dabei abhandenkommt, ist sehr, sehr vielen unter ihnen völlig gleichgültig.

Frevler und Heuchler bestimmen oder tolerieren weitgehend unseren Rechtsstaat, ob nun in den verantwortlichen Positionen, als verschwiegene Politiker oder Kirchenobere. Allgemein als Geld- und Rechtsmachthaber oder auch – zumindest in einem nicht erträglichen Umfang – als die diese Gesellschaft tragenden elitären Zünfte, wie auch immer sie sich formieren.

Recht bekommt nur der, der Recht auch bezahlen kann, das ungeschriebene Grundgesetz der Rechtsmachthaber. Vorsatz bedingt zielorientiertes Handeln. Ziele haben die verantwortlich Handelnden allemal, seien sie nun materieller Natur oder dem urmenschlichen Verhalten geschuldet, sie dürften von jedem Leser dieses Buches leicht zu definieren sein. Der Titel dieses Buches ist mir nicht einfach gefallen, er stand am Ende vieler anderer Arbeitstitel, aber er hatte aufgrund der in den letzten Jahren gemachten und gewachsenen Erfahrungen keine Alternative mehr. Die so bezeichnete Exklusionsspirale läuft immer weiter.

Worum geht es in diesem Buch?

Ziel auch dieses Buches ist es, die Öffentlichkeit auf Missstände im Rechtsstaat Deutschland und so auf zweifelhafte Verhaltensweisen der Verantwortlichen wie auch auf die diese Missstände und Verhaltensweisen ignorierenden Menschen aufmerksam zu machen. Verhaltensweisen, die nach meiner Meinung und Überzeugung gegen Menschen gerichtet sind und so nicht mehr gelten können. So wie ich sie selbst habe erfahren müssen, Erfahrungen, die tagtäglich viele Menschen in Deutschland über sich ergehen lassen müssen.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 hat sich mein Leben grundlegend verändert. Sechzig Jahre habe ich in meinem jetzigen Wohnort, einem kleinen Ort im südlichen Emsland, als unbescholtener und allgemein in der Gesellschaft integrierter Bürger gelebt. Dann aber war es dem Banker in den Kopf gekommen, alles zu tun, um mir mein Elterngrundstück in insoweit hervorragender Lage abzuringen, so jedenfalls erklären es die Umstände.

Es handelt sich dabei um ein Nachbargrundstück zum Altenpflegeheim. Ideal, um darauf eine Begegnungsstätte für ältere Menschen der Gemeinde zu errichten und diese in organisatorischer Verbindung mit dem Altenpflegeheim zu betreiben – die über die Grenze inzwischen verbundenen Zuwege geben davon Zeugnis.

Der Vorstand der bezeichneten Begegnungsstätte, die Kirchengemeinde und die Trägerin des Altenpflegeheims suchten schon seit Langem eine neue Bleibe, eine bessere als auf diesem Grundstück gab es einfach nicht. Für dieses Begehren konnte der Banker nun Abhilfe schaffen. Gegenstand der Besprechungen mit mir als Eigentümer des Grundstücks war dieses Begehren nicht. Es wurde auch von allen anderen Beteiligten, so auch von meinem Hausarzt – im Vorstand der bezeichneten Begegnungsstätte – wohlweislich verschwiegen.

Dass diese Idee eigentlich meine Idee war, sei nur der Vollständigkeit erwähnt. Ich selbst hatte Jahre zuvor sowohl der Kirchengemeinde wie auch der Trägerin des Altenpflegeheims diese Option zur Verwendung im Zusammenhang mit dem Altenpflegeheim angeboten.

Und so wurde es offenbar das Bestreben des Bankers, das Grundstück respektive mich ins Visier zu nehmen, mir das Grundstück abzuringen, koste es, was es wolle. Denn es hat der Bank nach eigenem Bekunden völlig unnötig rund 300.000 Euro Schaden eingebracht und mir als betroffenem Eigentümer einen Schaden von über einer halben Million Euro.

Insgesamt entstand infolge der Entscheidungen des Bankers rund eine Million Euro Schaden. Einen Gefährdungsschaden zulasten seiner eigenen Bank, der grundsätzlich eigentlich auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen sollte – auch dazu später mehr. Diesen Schaden zu verhindern, war nach dem ersten Anschein eines solchen Vorgehens mein Ziel – leider ohne Erfolg.

Und womit kann ein solcher willkürlicher, völlig unnötiger Schaden begründet werden? Eine rechtliche Zwangslage war ebenso wenig gegeben wie in Anbetracht dieses Schadens eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Einem Banker wird in einem Ort redliches Handeln zugeschrieben, wie es von jedem Insolvenzler auch verlangt wird. Niemandem kommen Zweifel, wenn in einem solchen Ort ein Banker tätig wird. Banker, auch Anwälte und Richter „werden schon wissen, was sie tun“ – so landläufig die Volksmeinung; man muss es ja nicht verstehen.

Und die Gesellschaft will es auch gar nicht wissen. Zugeständnisse, die den verantwortungslos Handelnden entgegenkommen. Sie handeln weiter, weitere Kunden der Bank können ebenso zu Opfern werden. Und die Opfer, die Betroffenen, können sich nicht wehren, weil die Gesellschaft in unmündiger Art und Weise eher den Machthabern, heute den Geld- und Rechtsmachthabern, nachläuft, sie hofiert die Machthaber – und eben nicht der Wahrheit. Menschen wollen in Ruhe gelassen werden – was kümmert sie die Wahrheit, was kümmern sie die Erniedrigten in der Gesellschaft? Trotz der heute offensichtlich nicht mehr wirksamen Erfahrungen aus der Vergangenheit, was gerade Ältere mit noch eigener Erfahrung besonders trifft.

Wenngleich ein Ausfall der mir ausgereichten Finanzierungsmittel zulasten der Bank nicht zu erwarten war und auch nicht begründet dargelegt wurde. Und obwohl eine Zahlungsunfähigkeit insbesondere zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages objektiv und sachbezogen nicht zu begründen war, selbst nach Aussage des Sachverständigen alle Schulden hätten bezahlt werden können, hat dennoch die Bank von daher durch Irreführung des Gerichts unter Angabe einer tatsächlich nicht vorhandenen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt.

Einem Insolvenzantrag mit einem willkürlichen und dem Gericht vorgetäuschten Insolvenzgrund hatte ich nichts mehr entgegenzusetzen. So war ich bereits vom Banker beurteilt und damit verurteilt worden, so bereits gerichtet waren die Tätigkeiten und Entscheidungen des Sachverständigen und des Richters lediglich Folgeleistungen. Ein routinemäßiges Abarbeiten eines Vorgangs in einem insoweit nur vermeintlichen Rechtsstaat, wie er in Deutschland täglich überall in vergleichbarer Art und Weise geschieht. Da spielt der Inhalt von widersprüchlichen Gutachten keine entscheidende Rolle mehr, entscheidend ist nur der letzte Satz des Gutachtens: „Es wird empfohlen, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.“ Dieser Satz gefällt dem Banker, dem Gutachter und auch dem Richter. Er erleichtert dessen Arbeit, besser gesagt, er macht ihm keine Arbeit mehr. Aus welchen Gründen oder ob überhaupt Gründe vorhanden sind, das Gutachten eher das Gegenteil aussagt, liest man es wirklich einmal vollständig durch, ist dann unerheblich. Das lockende Honorar ist das Motiv einer solchen Empfehlung, natürlich besteht auf ein Honorar ein Rechtsanspruch – aber unter allen Umständen?

Gehen Sie noch in eine Anwaltskanzlei, in der ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter arbeitet? Ich nicht und ich würde es niemandem empfehlen. Das Gleiche gilt für Anwaltskanzleien, in denen ein langjährig als Richter tätiger Jurist arbeitet. Die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters lässt sich mit der eines gleichzeitig als Rechtsanwalt tätigen Anwalts nicht vereinbaren, die Tätigkeit eines früheren Richters als Rechtsanwalt lässt Befangenheit vermuten. Und das alles gilt umso mehr, wenn Sie Rechtsstreitigen gegen Juristen führen.

Ist zum Beispiel Ihr Wohnungseigentumsverwalter auch als Rechtsanwalt tätig, so bestehen Interessenkollisionen, indem er mit diesbezüglichen Rechtstreitigkeiten seine eigene Sozietät füttert. Wer als Insolvenzverwalter tätig wird, sollte seine allgemeine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgeben, insbesondere soweit sie im eigentlichen und angrenzenden Fachbereich des Insolvenzrechts stattfindet. Wer als Insolvenzverwalter tätig wird, muss sich seine Legitimation als Rechtsanwalt auch in der Beratung von künftigen oder bereits betroffenen Schuldnern absprechen lassen.

Denn Insolvenzverwalter vergewaltigen das Recht und damit insoweit auch die betroffenen Menschen, Bürger in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation. Insolvenzverwalter tragen in erheblichem Umfang zur Verwahrlosung des Rechts bei. Würde sich ein Buchhalter so verhalten und arbeiten wie ein Insolvenzverwalter, könnte er sich einer Kündigung und einer Strafverfolgung kaum mehr entziehen. Insolvenzverwalter genießen dagegen den Schutz der Richter und Staatsanwälte, weitgehend auch ihrer anwaltlichen Kollegen. Diese trauen sich nicht, für einen Schuldner oder für Drittgläubiger, die keinen Insolvenzantrag gestellt haben, gegen einen Insolvenzverwalter zu prozessieren – sie würden sich dabei auch das Unverständnis des Richters einholen. Und diese Drittgläubiger leiden unter einer solchen allein im Interesse einer Bank vollzogenen Insolvenz oft sehr viel stärker als die Bank selbst. Oft sind Personen, auch als Inhaber von Privatunternehmen, direkt betroffen, während ein Banker persönlich keinen Schaden nimmt.

Und dieser Umstand gilt wohl genauso in meinem hier exem-plarisch behandelten Verfahren. Hat man erst einmal einen „Schuldigen“ und damit auch einen Sündenbock gefunden, wird damit jeder Anschein eines unredlichen Handelns der Banken und der Insolvenzverwalter im Ansatz erstickt.

Wie das alles abläuft in einem Rechtsstaat Deutschland, erzählt dieses Buch: beispielhaft und damit der Wahrheit und den betroffenen, den erniedrigten und ausgeplünderten Menschen dienend, nicht den schönredenden Politikern und – so leid es mir tut – auch nicht den schönredenden Bürgern, die sich wider die Tatsachen, wider jegliches redliches Verhalten, wider die Würde der betroffenen Menschen nur noch Ruhe gönnen mögen.

Diese Ruhe mag man den meisten Menschen sogar zugestehen wollen und auch müssen, aber nicht den Politikern, die sich eben haben wählen lassen, um Verantwortung für alle Menschen wahrzunehmen. Auch für die Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen ihr Ruhebedürfnis auch mit einem ihnen nicht zuzugestehenden Wissen und mit ihnen nicht gegebenen Möglichkeiten begründen – wie sie sich auch immer erklären mögen.

Ein Widerspruch in der Berufsausübung besteht auch für Richter und Staatsanwälte. Wer sich einmal für die Tätigkeit eines Richters entscheidet, sollte nie mehr Staatsanwalt werden können und umgekehrt. Auch gibt es für einen einmaligen Wechsel eines Staatsanwalts zu einem Richter bereits begründete Bedenken. Wer das Richteramt einmal verlässt, sollte nie mehr Richter werden können. Die Interessenkollisionen sind elementar und damit mit der Ausübung der jeweiligen Aufgaben nicht vereinbar; in einem Rechtsstaat schon gar nicht. Heute Richter, morgen Staatsanwalt, übermorgen Rechtsanwalt und möglichst noch Insolvenzverwalter. Dass ein jederzeitiger Austausch möglich ist, mag den Juristen gefallen, dies ist aber dem Rechtsstaat zuwider. Redliche Rechtsanwälte – auch die gibt es noch wider alle juristischen Irrwege und kollegialen Auswüchse – können ein Lied davon singen.

Aber nicht nur Personen in Amt und Würden begeben sich auf den in einem Rechtsstaat, auch in einer Demokratie, möglichen Irrweg menschenverachtenden Verhaltens. Auch die Gesellschaft lechzt geradezu nach Menschen in erniedrigten Situationen. Menschen, von denen sie sich positiv abgrenzen kann. Menschen verächtlich zu machen, die ihre wirtschaftlichen Grundlagen verloren haben und denen vielfach damit auch ihre soziale Existenzberechtigung abgesprochen wird. Und die Insolvenzordnung ist gerade dazu ein prägendes und so manifestiertes Instrument.

Abgesprochen ist dann auch buchstäblich gemeint. Sie werden zum Gegenstand des Dorfgespräches. Wenn ein Banker, ein Richter, ein Rechtsanwalt schon gerichtet haben, warum soll die Gesellschaft dieses entwürdigende Spiel nicht aufgreifen und ebenfalls Steine werfen? Auch zum Verhalten der Menschen im sozialen Umfeld eines Betroffenen zeigt dieses Buch Beispiele, wie man sie zuvor nicht erwartet hätte, aber dann doch erdulden muss – solange es noch irgendwie geht. Norbert Blüm hatte den Mut, in seinem Buch „Einspruch“ Defizite unseres Rechtsstaats aufzuzeigen. Aus der Sicht eines Bürgers (und Politikers), dem diese Defizite persönlich nicht widerfahren sind. Für seine Kollegen Politiker und für die angesprochenen Juristen ist sein Buch eher weniger willkommen. Der diesbezüglich vermeintliche Albtraum für diese Zielgruppe ist längst ausgeträumt. Auch die Auftritte in Talkshows sind schnell vorbei und überstanden. Der Unterhaltungswert reduziert sich, für mehr sind auch die Medien nicht zu haben.

Geforderte und durchweg auch dringend notwendige Veränderungen sind nicht erkennbar. Für die Lobbyisten in unserem Rechtsstaat ist so auch Norbert Blüm nur eine Eintagsfliege. Insoweit hat er bei seinen noch aktiven Politikerkollegen kaum eine Lobby – bedauerlicherweise.

Leider gilt das aber auch für die auf Meinungsfreiheit pochenden Medien. Auch sie dienen ihren Brötchengebern, den Politikern, den Anzeigenkunden und sonstigen Geld- und Rechtsmachthabern, solange es noch eben geht. Nachhaltigkeit ist nicht angesagt, Vergessen und Verschweigen bestimmen das Verhalten der Politiker und der Medienverantwortlichen. Wider jegliche ihre eigentlich originäre Verantwortung gegenüber den Menschen, die sie mit Tagessensationen überschütten, die dann schnell wieder ins Nichts verschwinden.

„Wie sagt doch Uwe Krüger nach seiner Doktorarbeit, überall in Europa und in der ganzen Welt spitzt sich der Konflikt ‚Elite gegen das Volk‘ zu. Dabei stehen die Journalisten allzu oft auf der Seite der Eliten.“ (Ulfkotte; 2014, Seite 162).

So können sich die Geld- und Rechtsmachthaber an die Macht halten, auch die, die sich längst hätten verabschieden müssen. Wer die Macht hat, geht nicht, schon gar nicht aus eigenen Erkenntnissen und aus eigener Einsicht – fern jeder Selbstachtung. Der Rechtsstaat fordert ein Durchhalten, auch wider die Wahrheit, bis zum Schluss – oder bis zum öffentlichen respektive medialen Abschuss.

Und diese Verhaltensweisen müssen sich im Wesentlichen auch die Verantwortlichen der Kirchen zurechnen lassen. Auch sie wollen ihre Ruhe. Aufmüpfen nur in dosierter Form, gegen Politiker geht schon gar nicht, sie gewähren letztlich ihre Bezüge.

Schwächen als Mensch, als Christ, kaum. Als Politiker, als Banker, als Vorstand, als Rechts- und Geldmachthaber geht überhaupt nicht.

Der Autor

Bevor ich Sie jetzt mit meinen allgemeinen und an der Sache orientierten Gedanken konfrontiere, gestatten Sie mir, dass ich mich – wie es sich gehört – als Autor dieses Buches, meines Erstlingswerkes, vorstelle. Und dazu auch meinen Werdegang wie auch die mich geprägten Ereignisse der letzten Jahre. Meine Vita – wie man heute sagt – Ihnen manche Inhalte dieses Buches auch von daher zu erklären hilft.

Ich bin im Jahre 1950 geboren und wohne in Emsbüren, einem kleinen Ort im südlichen Emsland in der Nähe der holländischen Grenze. Ich lebe dort – wie man vielleicht sagen darf – als unbescholtener Bürger in normalen Verhältnissen. Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und zwei Enkelkinder. Als Staatlich geprüfter Betriebswirt bin ich seit 1996 freiberuflich selbstständig tätig und begleite kleine und mittelständische Unternehmen in ihren betriebswirtschaftlichen Aufgaben.

Aufgewachsen als Nachkriegskind in bescheidenen Verhältnissen, in einem katholischen, bürgerlichen Umfeld, in einem Geschäfts- und Handwerkerhaushalt meiner Eltern. Es mögen in meinem Wohnort in den 1950er-Jahren rund 5.000 Einwohner gewesen sein, rechnet man die umliegenden Bauernschaften mit ein. So hat sich unter den gegebenen Umständen und auch daraus resultierenden Ratschlägen und Erfahrungen bei mir doch einerseits eine Empfindsamkeit für gerechtes, vielleicht auch bescheidenes Handeln entwickelt. Andererseits aber auch die Erkenntnis, dass in bestimmten Situationen Voraussetzungen zu schaffen sind, um ein Handeln und Entscheidungen überhaupt zu ermöglichen. Auch wenn subjektiv bestimmtes Handeln für jeden mangels vollumfänglichen Wissens nicht als auch objektiv richtig erkannt werden kann, andere Menschen aufgrund eingeschränkten Wissens anders urteilen mögen. Daraus ergaben sich dann erste Führungsaufgaben in Schulklassen und in der Jugendarbeit und eben oftmals auch in den Unternehmen.

Der gesamte Lebenslauf bis zu meinem 60. Lebensjahr war also ebenso normal wie bürgerlich. Kaufmännische Ausbildung, berufliche Tätigkeiten in der Industrie, im Bankwesen, in der Steuerberatung, in mittelständischen Unternehmen verschiedener Branchen und als Dozent. Alle diese Erfahrungen waren Grundlage für eine Mitte 1996 dann begonnene selbstständige freiberufliche Beratertätigkeit in kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Das Motiv für diese für viele Menschen in meinem sozialen Umfeld waghalsige Entscheidung (ein Ausbrechen aus dem „Hamsterrad“, dazu später mehr) zur Selbstständigkeit war eigentlich das Gleiche wie für meine auch bis dahin ausgeübte berufliche Arbeit: meine Tätigkeit nicht nur als Broterwerb zu sehen, im jeweiligen Unternehmen die unternehmensspezifischen Aufgaben zu sehen und zu erfüllen, sondern die Identität meiner Tätigkeit mehr in dem von mir ausgeübten Beruf als auch beratende Dienstleistung zu erkennen. So habe ich in gewisser Weise immer eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt, geprägt von beruflicher Fortbildung, selbst in Anstellungsverhältnissen – nicht immer meinen Arbeitgebern oder den Inhabern der Unternehmen gefällig.

Auch konnte ich mit der allgemeinen Empfehlung, die einem während der betriebswirtschaftlichen Ausbildung widerfährt, nichts anfangen, nämlich bei der Suche nach einer beruflichen Tätigkeit sich ausschließlich um erfolgreiche Unternehmen als Arbeitgeber zu bemühen. Es zog mich mehr zu Unternehmen hin, die aktive und unterstützende Mitarbeit suchten, auch gestalterische und innovative Möglichkeiten zur Weiterentwicklung boten, in denen Akzente gesetzt werden konnten, wie es dann gelegentlich auch in den Arbeitszeugnissen bestätigt und dokumentiert wurde.

Aber auf diese Lobeshymnen kam es mir nicht an, darauf konnte und kann ich auch noch heute gut verzichten. In kleinen und mittelständischen Unternehmen, oft geführt von nach Selbstständigkeit drängenden Unternehmern, diese mehr orientiert an handwerklicher Arbeit, Herstellung und Produktion, kommen mit wachsendem Umsatz die organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen oft zu kurz. Oft auch zulasten der Zusammenarbeit mit den Banken. Aber auch die mit wachsender Unternehmensgröße erforderlichen Führungskräfte in den sich dann abbildenden zweiten und dritten Führungsebenen bedürfen einer speziellen Gestaltung in den Führungsaufgaben und einer strukturierten Zusammenarbeit. In verantwortlicher Weise Verantwortung zu delegieren, ist nicht jedermanns Sache. Es schmälert eigene Zuständigkeiten, ohne aber die Gesamtverantwortung zu reduzieren.

Aus alledem geht vielleicht meine berufliche und auch ansonsten geltende Orientierung hervor: Wer deine Mitarbeit auch als gestalterische, umfassende Unterstützung ansieht, kann ein fast uneingeschränktes Engagement erwarten.

Aus dieser Einstellung ergeben sich zwangsläufig auch Empfindsamkeiten. Es ergaben sich Enttäuschungen aufgrund von gegensätzlichen Strömungen und Verhaltensweisen, die nicht immer überwunden werden konnten. Dann mussten die Wege sich trennen, insbesondere wenn bisherige Arbeitsinhalte und das Umfeld sich änderten und zur Einengung meiner persönlichen Gestaltungsspielräume führten; grundsätzliche Denkstrukturen sind nicht immer kompatibel.

Dies muss nicht immer negativ zu bewertende Gründe haben. Auch Veränderungen in der Unternehmensführung oder in der Unternehmensnachfolge, in den organisatorischen und personellen Strukturen können solche Gründe sein, die auch zu akzeptieren sind. Dann ist es gut, wenn man sich die Voraussetzungen erarbeitet hat, sich beruflich neu orientieren zu können. Das Sicherheitsbedürfnis dem Risiko einer beruflichen Neuorientierung opfern kann, bei einer solchen Einstellung auch alternativlos opfern wird und muss.

Opfern muss, weil einem bestimmte Verhaltensgrundsätze und Denkstrukturen, zu welcher Erziehungs- und Ausbildungszeit auch immer, mitgegeben wurden. Diese Grundsätze einzuhalten, hat nicht immer einfach zu akzeptierende Konsequenzen zur Folge. Nicht immer einfach zu akzeptieren insbesondere von auch nahestehenden Menschen, von den Eltern, später dann auch vom Ehepartner und manchmal auch von den Kindern. Die Wege waren nicht immer einfach, aber es waren für mich die einzig gangbaren Wege. Geschuldet einer Erziehung, sicherlich auch von religiösen Einflüssen geprägt und von einem persönlichen Empfinden, von persönlichen Grundsätzen, die Orientierung gaben und denen zu folgen war. Ohne diese Gedanken und Entscheidungen selbst nicht immer abschließend analysieren und begründen zu können – auch zeitweise durchaus mit psychischer Ambivalenz. Aber im Ergebnis bewahrt eine solche Entwicklung auch Freiheiten, die Raum geben für Unabhängigkeit im Denken und im Handeln.

Im Jahre 2011 änderte sich meine Situation abrupt, wie ich bereits erwähnt hatte. Am 7. Februar 2011 stellte die Bank gegen mich aus nach wie vor nicht nachvollziehbaren Gründen beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag. Damit nahmen die Dinge ihren Lauf.

Und ich sollte dazu in den folgenden Jahren erfahren, was es bedeutet, in Deutschland ein Insolvenzler zu sein. Die guten Ratschläge mündeten darin, sich möglichst bald mit der Situation abzufinden, man könne dagegen nichts mehr tun. Die institutionellen, die gesellschaftlichen und sozialen Ausgrenzungen nahmen schnell konkrete Formen an. Der Insolvenzverwalter riet mir – wohl wissend, was auf mich zukommen wird –, aus meinem Wohnort wegzuziehen. Dies kam für mich nicht infrage. Es war weniger ein guter Rat als vielmehr der erste Affront eines mir durchaus bis dahin als redlich bekannten Anwalts und Notars – die Gebührenordnung tat eher das Übrige. Dass er als Insolvenzverwalter später ohne Vorankündigung und ohne Rückfrage Räumlichkeiten mit auch privaten Gegenständen durch von ihm bestellte Personen rigoros ausräumen ließ, sollte mich nicht mehr wundern. So wird offensichtlich in den Kreisen der Insolvenzverwalter gearbeitet, keine Rechte den vermögens- und rechtlosen Bürgern, kein Anstand und keine Höflichkeiten mehr – diesbezüglich auch niemandem Rechenschaft geben zu müssen. So bediente sich die Bank mittels eines Insolvenzantrages eines Insolvenzverwalters, um die eigenen Hände in Unschuld waschen zu können.

Was war aber, wenn schon ein Insolvenzgrund nicht vorhanden war, dann der Grund für das Vorgehen der Bank? Diese Frage zu beantworten, soll dem Leser zu einem späteren Zeitpunkt weitgehend selbst überlassen bleiben. Denn die Antwort wirft weitere grundlegende Fragen auf, wie es in Deutschland um das Verhalten der Gesellschaft, der Öffentlichkeit, um das Verhalten der angeblich für alle Menschen zuständigen Politiker, Behörden, wie es um das Verhalten des Rechtsstaats, der Kirchen und Institutionen bestellt ist, wenn es um die schwachen, vermögenslosen, vielfach ausgegrenzten Bürger geht. Dies am eigenen Leibe zu erfahren, ist eine extreme Ausnahmesituation. Erfahrungen, die man nicht – wie vielfach angenommen wird und ich selbst bisher angenommen habe – als Außenstehender nachvollziehen kann. Extreme Lebenssituationen und Schicksale, die man in eigener Erfahrung vollkommen anders erlebt, als man sie – bisher mehr oder weniger weitab davon – sich eh hat vorstellen können.

Und diese extremen Verhaltensweisen sollten auch im näheren sozialen Umfeld – von der eigenen Familie einmal abgesehen – Formen annehmen, die eigentlich unter vernünftigen Menschen nicht denkbar sind. So mussten wir als Familie erfahren, dass plötzlich die Miteigentümer der Immobilie, in der mein Sohn zwei Eigentumswohnungen besitzt und meine Frau und ich eine dieser Wohnungen bewohnen, gegenüber meinem Sohn einen Rechtsstreit nach dem anderen anstrengen, so mit tatkräftiger Unterstützung der auch als Rechtsanwälte tätigen Hausverwalter. Wohl auch, um ihren Anwaltskollegen Honorarumsätze zukommen zu lassen, Interessenkollisionen bleiben dabei völlig unbeachtet.

Und Sie werden erfahren, wie Rechtsanwälte argumentieren und ihre Schriftsätze verfassen, diese ihren Kollegen und den Richtern zumuten, aber auch der Öffentlichkeit, in der die Gerichtsverhandlungen stattfinden. Die Öffentlichkeit jedoch an solchen Gerichtsverfahren – einmal von Verfahren mit Prominenten abgesehen – keinerlei Interesse hat. Die Konsequenzen im Verhalten der Geld- und Rechtsmachthaber bleiben nicht aus, ihre Ausplünderungsaktivitäten gegenüber den Schwachen werden so durch den Mantel der Verschwiegenheit gedeckt, sie bleiben im Verborgenen.

Sie sollten gleich zu Beginn erfahren, auf was Sie sich da eingelassen haben. Denn ich selbst habe eine lange Zeit gebraucht, um Gründe zu finden und die Überzeugung zu gewinnen, dieses Buch mit diesen Inhalten zu schreiben und zu veröffentlichen. Wie so oft ist man sich sicher, etwas tun zu müssen, etwas sagen zu müssen, nicht nur um seiner selbst willen zur Verarbeitung des einem widerfahrenen Schicksals, sondern um der erkannten Notwendigkeit für das Zusammenleben der Menschen zu folgen, dann aber ist die Umsetzung doch nicht ganz so einfach. Vieles ist zu bedenken, insbesondere wenn man sich kritisch mit dem Verhalten anderer Menschen auseinandersetzen will. Auch mit Menschen, die oft vorbehaltloses gesellschaftliches Ansehen haben, möglicherweise dieses auch genießen. Mit Menschen, die politische und soziale Verantwortung übernommen haben und diese als Dienst an der Gesellschaft empfinden und dies so auch von anderen so empfunden wird – in den meisten Fällen wohl auch zu Recht.