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Friedrich Preßler

Staatliche Bauverwaltung in Mecklenburg

Vom Baudepartement zum Baumanagement

 

ISBN: 978-3-95655-956-3 (E-Book)

ISBN: 978-3-95655-963-1 (Buch)

 

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Schwerin, im Juni 2011, ergänzt und erweitert 2013/April 2014

 

Bauen ist ein Abenteuer, nächst der Liebe und dem Tod das wunderbarste Abenteuer,

Otto Bartning (1883–1959), Architekt, Direktor der Bauhochschule in Weimar 1925 bis 1930.

Einleitung

Als der Leiter des Staatshochbauwesens im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr.-Ing. Günther Wand, von seinen Mitarbeitern im Dezember 2000 in den Ruhestand verabschiedet wurde, war es mir Anlass und auch an der Zeit, eine Chronologie der Staatlichen Hochbauverwaltung in Mecklenburg von den Anfängen (2. Hälfte des 18. Jahrhunderts) bis in die Jetztzeit vorzustellen und zu übergeben. Eine ausführliche und zusammenhängende Schrift zu dieser Thematik lag bisher nicht vor.

Diese Ausarbeitung soll nicht nur die bekannten, leitenden Baubediensteten im Lande würdigen, wie Karl Heinrich Wünsch, Georg Adolph Demmler, Hermann Willebrand, Georg Daniel oder Paul Ehmig, unbestritten ihrer verdienstvollen und sorgfältigen Beschäftigung mit den ihnen anvertrauten Bauverwaltungsaufgaben. Es erscheint angezeigt, sie und die bisher kaum genannten Baubeamten und Mitarbeiter als zu ihrer Zeit vielseitige Architekten, Ingenieure und Baumeister in der Folge zu betrachten. Nicht alle, aber die mit ihren steinernen Hinterlassenschaften im Lande und insbesondere in den alten Residenzorten, wie Schwerin, Ludwigslust und Neustrelitz, wie aber auch nachfolgend im 20. Jahrhundert, wesentlich die Baukultur prägten.

Aber wie entstand diese Bauverwaltung im System von Regent, Regierung, Kammer und Ministerien, die heute noch in der modernen Landesverwaltung eines demokratischen Staatswesens berechtigt existent ist und wie vor über zweihundert Jahren sich den Aufgaben zu stellen hat, bauästhetische, innovativ funktionale sowie wirtschaftlich nachhaltige Lösungen zu finden?

Übersicht und Hinweise

Diese Schrift ist eine überarbeitete, erweiterte Fassung eines inzwischen veröffentlichten Artikels über die Entwicklung der Staatlichen Hochbauverwaltung in Mecklenburg (Friedrich Preßler: Chronologie Staatliche Hochbauverwaltung, Erinnerungs-Broschüre, unveröffentlichter Kleindruck, Schwerin 2000; Ausführlicher zur Thematik in Friedrich Preßler: Staatliche Bauverwaltung in Mecklenburg. Vom Baudepartement zum Baumanagement, in: Stier und Greif (Blätter zur Kultur- und Landesgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern) Jg. 20, Schwerin 2010, S. 35‒48; Eine weit umfangreichere Gesamtchronik der niedersächsischen Staatshochbauverwaltung von den Anfängen bis hin zum Staatlichen Baumanagement Niedersachsen 2001(2003), unter hilfreicher Zuarbeit der Staatshochbauämter, hat es mit freundlicher Unterstützung Interessierter und Förderer zum Druck gebracht, siehe Dietrich Lösche: Staatliche Bauverwaltung in Niedersachsen. Vom Ortsbaubeamten im Landbaudistrikt zum Staatlichen Baumanagement, Bielefeld 2004.), vordergründig jedoch für das größere Mecklenburg-Schwerin (Mecklenburg-Strelitz nahm in etwa 15 Prozent des Gesamtterritoriums von Mecklenburg ein), einerseits im Zeitraum ab Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur strukturellen Änderung der Staatsverwaltung Mitte des 19. Jahrhunderts und andererseits ab ca. 1852 mit der ministeriellen Zuordnung bis zur Umstrukturierung in der Gegenwart. Organisation und Aufgaben, Schwerpunkte und politische Strategie der staatlichen Bauverwaltung in der DDR zwischen 1952 und 1990 werden nur kurz und an wenigen Beispielen aus dem Bezirk Schwerin erläutert. Der Beitrag dieser Schrift beleuchtet einen Teil der Geschichte der Landesverwaltung, obgleich noch mit Lücken versehen, besonders in den Abschnitten Nachkriegszeit und DDR-Zeit.

Gleichwohl zeugen die Strelitzer Staats- und Kirchenbauten sowie etliche durchgestaltete Landschaftsräume ebenso von einer hohen Bau- und Landschaftskultur im östlichen Mecklenburg, beeinflusst durch Persönlichkeiten am Strelitzer Hof, wie den Baumeister und braunschweigischen Kunstgärtner Christoph Julius Löwe (seit 1720, * um 1690‒1752), den Baumeister M. Seydel, den Hofbaumeister Christian Philipp Wolff (1772–1820), den Landbaumeister Friedrich Wilhelm Dunkelberg (1773–1844) oder gar das Pendant zu Hofbaurat Georg Adolph Demmler in Schwerin, Hofbaurat Friedrich Wilhelm Buttel (1796–1869). Buttel studierte Mathematik und ebenfalls Architektur in Berlin und arbeitete nach bestandenem Examen zum Baukondukteur 1819 noch zwei Jahre unter Baurat Karl Friedrich Schinkels Oberbauleitung als Bauführer im preußischen Dienst, u. a. am Bau des Berliner Doms und der Neuen Wache. 1821 wurde er an den Hof in Neustrelitz geholt. (Hans Müther: Friedrich Wilhelm Buttels Leben und seine Kirchenbauten. Neubrandenburg 1936; Siehe ebenfalls Sabine Bock: Friedrich Wilhelm Buttel (1796‒1869), Strelitzer Hofbaumeister und gefragter Privatarchitekt ritterschaftlicher Herrenhäuser, in: Melanie Ehler, Matthias Müller (Hrg.): Schinkel und seine Schüler. Auf den Spuren großer Architekten in Mecklenburg und Vorpommern, Schwerin 2004, S. 129‒142) Großherzog Georg von Mecklenburg-Strelitz (reg. 1816‒1860) berief ihn zum Nachfolger von Wolff. Gerade Buttels und Demmlers bauliche Hinterlassenschaften sind über weite Teile Mecklenburgs verstreut heute noch sichtbar. Buttels teils vertretende neogotische, mehr aber klassizistische Architektur prägte in ganz vielfältiger Weise das Bild der Stadt Neustrelitz und findet sich an vielen Kirchen im Lande wieder. Von 1871 bis 1873 leitete Baurat Wilhelm Richard das Strelitzer Staatsbauwesen, von 1874 bis 1880 Georg Daniel, danach Baurat Eugen Müschen (Siehe auch Kirche/Küsterhaus Woldegk, Schloss Prillwitz), als Daniel wieder nach Schwerin zurückkehren musste.

Interessant erscheint, zuvor der Frage nachzugehen, mit welchem Längenmaß der Baubedienstete seine technischen Planungen vorzunehmen hatte, Risse und Anschläge zu entwerfen? Aufgrund des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs von 1755 wurde zwischen den mecklenburgischen Herzögen und den Landständen 1757 einheitlich für Mecklenburg die Hamburger Elle zu 2 Fuß für verbindlich erklärt (gilt bis zur Einführung des dezimal geteilten metrischen Systems im Deutschen Reich 1871). Mit der Verordnung vom 7. Februar 1863 und der Bekanntmachung vom 1. Mai 1869 wurde wiederholt für Mecklenburg geregelt, die Einheiten bezogen auf die Rute (Symbol R oder °) zu 12 Fuß anzusetzen. Somit waren Bauzeichnungen und Aufmaße nach dem Hamburger Fuß (′), allgemein bezeichnet als Bau- oder Werkfuß (auch Werkschuh) mit 0,286 m zu 12 Zoll, ein Zoll (″) mit 2,387 cm zu 12 Linien (″′), eine Linie mit 1,99 mm aufzureißen. (Bezogen als Längenbaumaß nach dem Hamburger Fuß für Mecklenburg; Siehe auch in Werner Cords-Parchim: Zahlen und Maße für den Landbaumeister, Parchim November 1946, Hrg. Kuratorium für Technik in der Landwirtschaft Berlin, Zentralverlag Berlin 1947, S. 155) Die strikte Anwendung der neuen Maßordnung für Mecklenburg ab 1872 basiert auf der einheitlichen deutschen Maß- und Gewichtsordnung vom 25. Juli 1871. Diese Ordnung lehnte sich bereits an die im Deutschen Reich für den Norddeutschen Bund definierten Längen vom 17. August 1868 an:

1 Fuß = 0,28649 m, 1 m = 3,49052 Fuß,

1 Zoll = 2,38743 cm, 1 cm = 0,41886 Zoll,

1 Elle = 0,57298 m,

1 Landmeile = 7,5325 km (wie auch in Preußen und Sachsen).

Dagegen wurde eine Feldrute (als Feldmesser-Maß) zu 4,656 m (= 16′ = 192″) mit dem Feldfuß zu 0,291 m (entspricht dem Lübecker Fuß) angelegt. Durch Längenmaßvergleiche auf Bauzeichnungen für öffentliche Gebäude zwischen 1868 und 1890 durch den Verfasser, die neu eingeführte Maßstabangabe in Meter (einheitlich offiziell ab 1872) musste jetzt mit angegeben werden, sind diese Annahmen genau so zu bestätigen, wie an einem bei Sanierungsarbeiten 2003 aufgefundenen, originellen Klappzollstock im Damenhaus II (erbaut 1869, Planung und Durchführung Landbaumeister Theodor Krüger, Schwerin) der Klosteranlage Dobbertin. Dieser Messing-Maßstab mit einer Skala in Zoll mit arabischen Ziffern ähnelt einem übergroßen Rasiermesser: Die Länge geöffnet entsprach mit der 24-Zoll-Einteilung 2 Fuß (= 1 Elle) = 0,573 m, also das Zoll auch hier zu 2,387 cm. Wahrlich, ein kurzes, ansehnliches Messwerkzeug, vermutlich des Landbaumeisters aus Schwerin oder des Amtmaurermeisters Christian Johann Retzloff aus Dobbertin. (Dankenswerter Hinweis durch den ehemaligen Klosterbauleiter im Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH, Herrn Horst Alsleben, Wismar) Die Einführung des metrischen Systems nach der Deutschen Maß- und Gewichtsordnung wurde für Mecklenburg durch die Verordnung vom 18. April 1869 vorgegeben, sie setzte sich aber nur langsam durch. (Zur neuen Maßordnung siehe Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Jg. 1869 Nr. 33)

Fürstliche, kirchliche und öffentliche Bauvorhaben, die uns in den ehemaligen Residenzorten oder der Universitäts- und Hansestadt Rostock immer wieder imponieren, waren häufig Großbaustellen zu jener Zeit. Zur Erinnerung einige geografische Fakten. Mecklenburg, etwa vergleichbar mit dem Königreich Sachsen, umfasste 1880 mit Mecklenburg-Schwerin 13 127 km² und hatte 577 100 Einwohner sowie mit Mecklenburg-Strelitz 2 930 km² (einschließlich Fürstentum Ratzeburg) und 96 982 Einwohner. Und so sah die Einwohnerentwicklung in einigen Städten aus: Schwerin 1807: 9 801, 1850: 19 693, 1880: 30 146, 1930: 49 092, 1937: 55 692, 1968: 93 775, 2003: 98 412; Güstrow 1807: 5  452, 1880: 11 997, 1930: 19 084, 1937: 22 464, 2003: 31 437 und Rostock 1807: 13 756, 1880: 36 967, 1930: 71 355, 1937: 93 530, 2003: 198 284. Mecklenburg-Vorpommern war 1994 23 170 km² groß und hatte (noch) 1,84 Mio. Einwohner. (Statistische Erhebungen in: Staatskalender Mecklenburg-Schwerin in den betreffenden Jahren; Statistisches Handbuch für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Schwerin 1898 und 1910; Statistisches Handbuch Land Mecklenburg-Schwerin, Schwerin 1931)