Haftungsausschluss:

Der Inhalt des Buches basiert auf eigenen Recherchen und den angeführten Nachweisen. Er gibt die persönliche Meinung und den persönlichen Erfahrungshintergrund des Autors wieder. Der Autor kann keine juristische Verantwortung oder Haftung für Schäden übernehmen, die durch eventuell vorhandene Fehler oder falsch verstandene Interpretation entstehen. Das Buch soll Hilfen zum erfolgreichen Absolvieren der Gesellenprüfung im Fach Sozialkunde bieten. Es kann aber keine Verantwortung dahingehend übernommen werden, dass nach der Lektüre des Buches das Ziel einer bestandenen Gesellenprüfung erreicht wird.

Prüfungsvorbereitung für die Gesellenprüfung – Ein kompaktes Übungsbuch zum Fach Sozialkunde für Auszubildende

Von Manfred Krapf

Alle Rechte vorbehalten

Herstellung und Verlag:

Bod – Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN 978-3-7392-8462-0

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Die Idee für dieses Buch ist das Resultat einer langjährigen beruflichen Erfahrung des Autors in der (sozial) pädagogischen Arbeit mit jugendlichen Auszubildenden. Im Rahmen des begleiteten Berufsschulunterrichts und der Vorbereitung auf die Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung zeigten sich Probleme mit dem Fach Sozialkunde. Immer wieder äußerten die Auszubildenden ihre Abneigung gegen das Schul- und Prüfungsfach Sozialkunde. Dieses Unterrichtsfach des Berufsschulunterrichts erschien den meisten Auszubildenden – was ja eigentlich nicht zutrifft - fern ihrer konkreten Lebens-und Arbeitswelt. Zusätzlich herrschten vielfach Verständnisschwierigkeiten hinsichtlich der vermittelten Inhalte, die die Motivation für dieses Fach beeinträchtigten.

Dementsprechend erzielten die Auszubildenden bei den Abschlussprüfungen im Fach Sozialkunde weniger gute Ergebnisse bzw. manche bestanden sogar die Prüfung nicht und demzufolge wurde eine Zusatz- oder eine Wiederholungsprüfung notwendig. Letzteres kann dazu führen, dass der Auszubildende seine Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verlängern muss, was im Übrigen auch finanzielle Einbußen nach sich zieht.

Das vorliegende Übungsbuch zum Fach Sozialkunde mit dem Schwerpunkt des gewerblich-technischen Bereichs bietet themenbezogene gebundene und offene Übungsfragen mit einleitenden Stichpunkten sowie anschließenden Lösungen und ergänzenden Lösungshinweisen. Es beschränkt sich auf die wesentlichen Inhalte des Unterrichtsstoffes der Berufsschule und bisheriger Abschlussprüfungen in einer verständlichen und knappen Form.

Selbstverständlich kann keine Vollständigkeit im Hinblick auf alle möglichen Themen der Gesellenprüfung im Fach Sozialkunde erreicht werden, aber die wichtigen The-mengebiete werden behandelt. Die vorliegenden Fragen basieren zum einen auf der langjährigen Tätigkeit des Autors in der Arbeit mit Auszubildenden. Zum anderen orientieren sich die ausgewählten Themen und Fragen an den jeweiligen Rahmenlehrplänen zum Berufsschulfach Sozialkunde und den Sozialkundeprüfungen der letzten Jahre (siehe dazu den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.05.2008: „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung.html und - stellvertretend - den Lehrplan für das Fach Sozialkunde an den bayerischen Berufsschulen bei http://www.isb.bayern.de/download/9698/lp_bs_bfs_sozialkunde.pdf). Punktuell wurden darüber hinaus noch herangezogen: Model/Creifelds, Staatsbürger-Taschenbuch. Alles Wissenswerte über Europa, Staat, Verwaltung, Recht und Wirtschaft, München 2012 (33. neubearbeitete Auflage) und Göbel/Morawa, Grundwissen Wirtschaft. Wirtschaftsordnung/Unternehmensführung und BWL/Rechtsgrundlagen, Berlin 2007).

Das Buch ist zuvörderst für die Auszubildenden selbst, aber auch für Eltern und Ausbilder geeignet. Man kann die Prüfungssituation am Beispiel der Musterfragen üben und mithilfe der beigefügten Lösungen und den zusätzlichen Sachinformationen seinen Wissensstand überprüfen.

Noch ein Hinweis: Wegen der Einfachheit wird im Folgenden sprachlich nicht zwischen männlicher und weiblicher Form unterschieden. Damit ist selbstverständlich keinerlei geschlechtsspezifische Diskriminierung gemeint.

A. Muster- und Übungsfragen im Fach Sozialkunde1

1. Berufsausbildung und Arbeitsbeziehungen

Folgende Stichpunkte seien hier genannt:

Beispiel- und Musterfragen:

1) In welchem Gesetz ist die freie Berufswahl und freie Wahl des Arbeitsplatzes verankert?

  1. Berufsbildungsgesetz
  2. Jugendarbeitsschutzgesetz
  3. Arbeitsplatzschutzgesetz
  4. Grundgesetz

2) In welchem Gesetz finden sich die grundlegenden Regeln über die Berufsausbildung?

  1. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
  2. Im Berufsbildungsgesetz
  3. Im Jugendarbeitsschutzgesetz
  4. Im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit

3) Was versteht man unter dem Dualen System in der Berufsausbildung?

  1. Praktische Berufsausbildung im Betrieb und theoretische Ausbildung in der Berufsschule
  2. Praktische und theoretische Berufsausbildung in der Berufsschule
  3. Praktische und theoretische Berufsausbildung im Betrieb
  4. Berufsausbildung an Hochschulen

4) Was ist kein gesetzlich vorgeschriebener Inhalt des Berufsausbildungsvertrages?

  1. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  2. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  3. Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  4. Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft

5) Wer muss einen Ausbildungsvertrag unterschreiben?

  1. Der Auszubildende und der Ausbilder
  2. Der Auszubildende, der Ausbilder und die zuständige Berufsschule
  3. Der Auszubildende, die Eltern bei minderjährigen Auszubildenden und der Ausbilder
  4. Der Auszubildende, der Ausbilder und die zuständige Handwerkskammer

6) Welche Pflicht im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses muss der Ausbilder nicht übernehmen?

  1. Zahlung einer Ausbildungsvergütung
  2. Gewährung des Urlaubs
  3. Teilnahme am Elternsprechtag der Berufsschule
  4. Ausstellung eines Zeugnisses am Ende der Ausbildung

7) Welche Pflicht im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses muss der Auszubildende übernehmen?

  1. Immer gute Noten im Berufsschulunterricht erreichen
  2. Alle Anweisungen des Ausbilders befolgen
  3. Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  4. Keinen Fehler bei der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb zu machen

8) Was versteht man unter einer Aufstiegsfortbildung?

  1. Den Abschluss eines Hochschulstudiums nach einer handwerklichen Erstausbildung
  2. Das Absolvieren eines Fremdsprachenkurses nach einer erfolgreichen beruflichen Erstausbildung
  3. Die Ausbildung in einem neuen Beruf nach einer Erstausbildung mit dem Ziel eines höheren Einkommens
  4. Die Absolvierung der Ausbildung zum Meister im erlernten Beruf bei einer Handwerkskammer

9) Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist Jugendlicher,

  1. wer 15 Jahre alt ist, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
  2. wer 16 Jahre alt ist, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
  3. wer 14 Jahre alt ist, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
  4. jeder unter dem 18. Lebensjahr

10) Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht?

  1. Arbeitszeiten
  2. Ruhepausen
  3. Urlaub
  4. Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung

11) Welche Aussage zu Ruhepausen entspricht den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes?

  1. Als Ruhepausen gelten nur Arbeitsunterbrechungen von mindestens 30 Minuten
  2. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden beträgt die Ruhepause 30 Minuten
  3. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden beträgt die Ruhepause 45 Minuten
  4. Bei einer Arbeitszeit von unter viereinhalb Stunden beträgt die Ruhepause 15 Minuten

12) Welche Behörde überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes?

  1. Agentur für Arbeit
  2. Gewerbeaufsichtsamt (außer in Berlin und Hamburg)
  3. Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer
  4. Jugendamt

13) Wann kann ein Betriebsrat gebildet werden?

  1. Wenn es mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer gibt, von denen drei wählbar sind
  2. Wenn es mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb gibt
  3. Wenn es mindestens fünf Arbeitnehmer gibt, die mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben
  4. Wenn es mindestens 10 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer gibt, von denen drei wählbar sind

14) Wählbar zum Betriebsrat sind

  1. alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  2. alle Arbeitnehmer des Betriebs
  3. alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören
  4. alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate dem Betrieb angehören

15) Wie lange dauert die Amtszeit eines Betriebsrates?

  1. Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich
  2. Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert vier Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich
  3. Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich
  4. Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich

16) Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann gewählt werden, wenn

  1. mindestens drei Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
  2. mindestens vier Auszubildende vorhanden sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
  3. mindestens fünf Auszubildende vorhanden sind, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
  4. mindestens zehn Auszubildende vorhanden sind, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben

17) Was versteht man unter dem Begriff der Tarifautonomie?

  1. Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge ohne Einmischung der Bundesregierung abzuschließen
  2. Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmer haben das Recht, Tarifverträge ohne Einmischung der Bundesregierung abzuschließen