Handbuch
Ius Publicum Europaeum

Band VII

Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Vergleich und Perspektiven

Herausgegeben von

Armin von Bogdandy

Christoph Grabenwarter

Peter M. Huber

 

Unter Mitwirkung von

Christoph Krenn

Laura Hering

 

Mit Beiträgen von

Armin von Bogdandy · Monica Claes · Anuscheh Farahat

Christoph Grabenwarter · Constance Grewe · Rainer Grote

Peter M. Huber · András Jakab · Christoph Krenn · Christine Landfried

José Martín y Pérez de Nanclares · Davide Paris · Juan Luis Requejo Pagés

Markus Vašek · Pedro Cruz Villalón · Maartje de Visser · Bruno de Witte

 

 

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Herausgeber

Handbuch Ius Publicum Europaeum

Herausgegeben von
Armin von Bogdandy und Peter M. Huber

Impressum

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ISBN 978-3-8114-8813-7

 

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Vorwort

Der vorliegende Band VII des Ius Publicum Europaeum-Projekts vergleicht die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Er untersucht die Strukturen der Organisation, der Richterernennung, der Verfahren, der Argumentations- und Auslegungsmethoden, ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, ihre Legitimität sowie ihre Rolle in der Gewaltengliederung und komplettiert damit das Bild nach den Länderberichten in Band VI. Zu dieser vergleichenden Perspektive tritt eine Betrachtung hinzu, die das Verhältnis zum EuGH, zum EGMR und zur Venedig-Kommission sowie deren (verfassungsgerichtliche) Funktion beleuchtet. Der Band widmet sich schließlich den Herausforderungen, mit denen sich die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum aktuell konfrontiert sieht.

Die Herausgeber sind dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Fritz-Thyssen-Stiftung zutiefst zu Dank verpflichtet. Sie haben die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit zwischen den Herausgebern, der Redaktion und den Autorinnen und Autoren durch die Finanzierung einer Tagung, von Übersetzungen und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substantielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können. Unser Dank gilt weiterhin dem C.F. Müller Verlag für die Fortsetzung der Reihe und die konstruktive Zusammenarbeit.

Hervorzuheben ist der Beitrag von Dr. Christoph Krenn, der das Projekt von Anfang an koordinierte und begleitete. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Texte gut an rechtswissenschaftliche Diskurse aus dem deutschen Sprachraum anknüpfen. Hier liegt nicht nur eine große redaktionelle, sondern auch eine wissenschaftliche Leistung für die weitere Entwicklung des Ius Publicum Europaeum. Dr. Laura Hering begleitete die Schlussphase des Projekts. In ihrer beider Hände lag die Gesamtredaktion des Projektes. Hilfreich bei der Bewältigung der mit der Übersetzung verbundenen Herausforderungen waren Dr. Karin Oellers-Frahm und Theodor Shulman. Dankend zu erwähnen sind ferner Erik Tuchtfeld und Kira Schauer für ihren großen Einsatz bei der Überarbeitung der Beiträge, Literaturrecherchen und der Verschlagwortung sowie Angelika Schmidt für ihre redaktionelle Unterstützung.

Heidelberg, Karlsruhe und Wien, im April 2020

Armin von Bogdandy Peter M. Huber Christoph Grabenwarter

Inhalt Band VII

 Vorwort

 Verfasserinnen und Verfasser

 § 110 Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa

  I. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums: Begriffliche und methodologische Prämissen1 – 29

   1. Einleitung1 – 7

   2. Der Ausgangspunkt: Die justiziable Verfassung8 – 12

   3. Zur „Dekonstruktion“ des heutigen Begriffs13 – 16

   4. Zum zeitlichen Rahmen17 – 25

   5. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums26 – 29

  II. Ansätze der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Parallele Entwicklungen bis 191830 – 69

   1. Richterliches Prüfungsrecht31 – 44

    a) Eine fortdauernde Frage31 – 34

    b) Die monarchische Schwierigkeit35 – 39

    c) Die nationale Schwierigkeit40 – 42

    d) Eine fast existenzielle Frage: Die Verfassung in den skandinavischen Ländern43

    e) Der portugiesische Sonderweg: Diffuse Normenkontrolle in der Verfassung von 191144

   2. Staatsgerichtsbarkeit (Verfassungsstreitigkeiten)45 – 56

    a) Verfassungsorganstreit50 – 52

    b) Föderale Streitigkeiten53 – 56

   3. Bürgergerichtsbarkeit (Grundrechte-Gerichtsbarkeit)57 – 64

   4. Zwischenbilanz bis 1918: Fragmente65 – 69

  III. Verfassungsgerichtsbarkeit als evolutionäre europäische Errungenschaft: Konvergierende Entwicklungen seit 191870 – 164

   1. Die Zwischenkriegszeit: Zwischen Kontinuität und Abbruch (1918–1939)71 – 99

    a) Der lange Schatten des 19. Jahrhunderts: Kontinuitätslinien72 – 74

     aa) Kontinuität im stabilen Konstitutionalismus72

     bb) Kontinuität auch im neuen Konstitutionalismus73, 74

    b) Der Fall Weimar, zwischen Kontinuität und Abbruch (1919–1933)75 – 80

    c) Der Kelsenian moment81 – 98

     aa) „Hauptstadt Wien“: Der Verfassungsgerichtshof (1920–1933)85 – 89

     bb) Brno: Das tschechoslowakische Verfassungsgericht (1920–1938)90 – 94

     cc) Madrid: Das „Tribunal de Garantías Constitucionales“ (1931–1939)95 – 97

     dd) Liechtenstein (1925)98

    d) Bilanz der Zwischenkriegszeit99

   2. Konstante Ausbreitung der Verfassungsgerichte in Westeuropa (1945–1989)100 – 132

    a) Die Nachkriegszeit: Verfassungsrestaurierung und Verfassungsneuschöpfung101 – 109

     aa) Verfassungsrestaurierung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof102, 103

     bb) Hauptstadt Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht104 – 107

     cc) Die Corte costituzionale108, 109

    b) Übergangsjahre (1956–1974): Erste Schritte in der Umwandlung des französischen Conseil constitutionnel110 – 115

    c) Verfassungsnachholung in Südeuropa (1974–1978)116 – 122

     aa) Griechenland117

     bb) Spanien118 – 120

     cc) Portugal121, 122

    d) Verfassungsgerichte via Verfassungsänderung: Belgien, Luxemburg, Andorra123 – 127

    e) Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Grenze? Verfassungsinterpretation als primäre Aufgabe der Verfassungsgerichte128 – 132

   3. Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Mauer (1989–2009)133 – 162

    a) Die Verfassungsgerichte der europäischen Wende135 – 153

     aa) Polen139 – 141

     bb) Ungarn142 – 146

     cc) Tschechien147 – 149

     dd) 1989: Ein harter Test für die Verfassungsgerichtsbarkeit150 – 153

    b) Supranationale Verfassungsgerichte? EGMR und EuGH154 – 162

     aa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte155, 156

     bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union157 – 161

     cc) Der Verbund der europäischen Verfassungsgerichte162

   4. 1918–2009: Das Jahrhundert der Verfassungsgerichte163, 164

  IV. Gesamtrückblick: Das Evolutionäre der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa165 – 168

  Bibliographie

 § 111 Die Verfassungsgerichtsbarkeit in ex-Jugoslawien in der Perspektive des europäischen Rechtsraums

  I. Einleitung1 – 11

   1. Ältere Vergangenheit: Der historische Kontext Jugoslawiens3 – 6

   2. Jüngste Vergangenheit: Der mittel- und osteuropäische Transformationskontext7 – 9

   3. Die Zukunft: Der europäische Rechtsraum10, 11

  II. Europäischer Rechtsraum, sozialistische Rechtskultur und die transformatorische Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit12 – 24

   1. Rechtskultur und Verfassungsgerichtsbarkeit13 – 17

   2. Die sozialistische Rechtskultur und ihre (Un-)Vereinbarkeit mit dem europäischen Rechtsraum18 – 24

  III. Die rechtliche Ausgestaltung der Verfassungsgerichte: jugoslawisches Erbe oder/und Aufbruch zum europäischen Rechtsraum?25 – 68

   1. Die Verfassungsgerichte als Institutionen26 – 42

    a) Zusammensetzung30 – 33

    b) Wahlverfahren und Mandat34 – 40

    c) Ausführung der Verfassung durch ein Gesetz oder eine Geschäftsordnung des Gerichts?41, 42

   2. Verfassungsgerichtliche Verfahrensarten43 – 55

    a) Abstrakte Normenkontrolle44 – 51

     aa) Der historische Hintergrund45 – 48

     bb) Die gegenwärtigen Regelungen49 – 51

    b) Konkrete Normenkontrolle52

    c) Die Verfassungsbeschwerde53

    d) Die anderen Verfahren54

    e) Die Praxis der Verfahrensarten55

   3. Die Entscheidungen und ihre Rechtsfolgen56 – 68

    a) Der historische Hintergrund56 – 58

    b) Die gegenwärtigen Ausgestaltungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen59 – 68

     aa) Das Zustandekommen der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen59 – 63

     bb) Die rechtlichen Wirkungen64 – 68

  IV. Umfang und Grenzen des Verbunds im europäischen Rechtsraum69 – 134

   1. Die Rolle der Verfassungsgerichte im nationalen politischen Kräftespiel72 – 112

    a) Aktivismus als politische Opposition74 – 88

     aa) Oppositionelle Strategien: allgemeine Trends im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina77 – 79

     bb) Gefolgschaftstreue Strategien: allgemeine Trends in Serbien, Mazedonien und Montenegro80 – 82

     cc) Zwischen Aktivismus und Zurückhaltung: allgemeine Trends in Kroatien und Slowenien83 – 88

    b) Aktivismus als Beitrag zur Transformation89 – 101

     aa) Wichtige Inhalte im Hinblick auf verfassungsrechtliche Grundsätze90 – 95

     bb) Politisch brisante Fragen96 – 101

    c) Öffentliche Wahrnehmung und Legitimierung102 – 112

     aa) Das gerichtliche Ansehen103 – 109

     bb) Was tragen die Verfassungsgerichte selbst zu ihrer Legitimation bei?110 – 112

   2. Die Rolle der Verfassungsgerichte im europäischen Rechtsverbund113 – 134

    a) Auslegungsmethoden und juristisches Denken: zum Wandel der Rechtskultur114 – 119

     aa) Art, Stil und Methoden der Auslegung115 – 117

     bb) Urteilsstil118, 119

    b) Das Verhältnis zum Völker- und Europarecht: Umsetzungs- und Übersetzungsfunktionen120 – 134

     aa) Die EMRK122 – 124

     bb) Das EU-Recht125 – 134

  V. Schlussbemerkung135 – 138

  Bibliographie

 § 112 Die Bestellung der Richter in vergleichender Perspektive

  I. Einleitung1, 2

  II. Ausgestaltung des Bestellungsverfahrens3 – 34

   1. Die Zuständigkeit zur Bestellung3 – 15

    a) Der Kreis der zuständigen Organe3, 4

    b) Verteilung der Zuständigkeit zur Wahl auf mehrere Organe5 – 11

    c) Im Besonderen: Die Bestellung des Präsidenten12 – 15

   2. Die Mitwirkung von Ausschüssen16 – 20

   3. Anhörungen21 – 25

   4. Öffentlichkeit des Bestellungsvorgangs26, 27

   5. Mehrheitserfordernisse28

   6. Sonderformen der Bestellung (Kooptierung, ex lege-Mitgliedschaften)29, 30

   7. Faktische Entscheidungsmacht jenseits der Organzuständigkeiten31 – 33

   8. Regelungen im Fall von Konflikten und Verzögerungen34

  III. Materielle Voraussetzungen für das Amt35 – 52

   1. Staatsangehörigkeit35 – 39

   2. Mindestalter40, 41

   3. Juristische Qualifikation42 – 44

   4. Mindestdauer richterlicher oder rechtsberuflicher Tätigkeit vor der Ernennung45 – 50

   5. Ethisch-moralische Standards51, 52

  IV. Rückwirkungen der Ausgestaltung des Amtes auf die Bestellung der Richter53 – 62

   1. Attraktivität des Amtes als Folge von Prestige und materieller Ausstattung53 – 55

   2. Unvereinbarkeit mit anderen Ämtern oder politischer Tätigkeit56 – 59

   3. Kultur der Bestellung und Distanz zur Politik60 – 62

  V. Die Zusammensetzung des Gerichts63 – 67

  VI. Europarechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen68 – 76

   1. Europäische Menschenrechtskonvention EMRK (Art. 6 EMRK, Art. 34 EMRK)68 – 71

   2. Unionsrecht (Art. 267 AEUV, Art. 47 GRC)72 – 74

   3. Soft law aus der Praxis der Venedig-Kommission75, 76

  VII. Auswahl und Bestellung der Richter des EuGH und des EGMR als Spiegel nationaler Anforderungen77 – 80

   1. Auswahl der Richter des EuGH77

   2. Auswahl der Richter des EGMR78, 79

   3. Schlussfolgerungen für die Betrachtung der nationalen Gerichte80

  VIII. Ziele und Prinzipien in der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung der Richterbestellung81 – 101

   1. Konkrete Ziele82 – 88

    a) Erfahrung der Richter82, 83

    b) Rechtlicher Sachverstand84, 85

    c) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit86

    d) Pluralismus87

    e) Distanz zu politischen Entscheidungsträgern88

   2. Allgemeine Verfassungsprinzipien89 – 101

    a) Rechtsstaatlichkeit90 – 94

    b) Demokratische Legitimation95 – 98

    c) Gewaltenteilung99 – 101

  IX. Der Fall Polen: Missachtung von Bestellungsregeln als erster Schritt der Demontage eines Gerichts102 – 109

   1. Der verfassungsrechtliche Rahmen103

   2. Die Vorgeschichte104

   3. Die Richterwahlen im Jahr 2015105

   4. Die Gesetzesänderungen im Dezember 2015 und ihre Auswirkungen106 – 109

  X. Schluss110 – 116

  Bibliographie

 § 113 Die wichtigsten verfassungsgerichtlichen Verfahren im europäischen Rechtsraum

  I. Einleitung1 – 5

  II. Normenkontrolle als Kernkompetenz der Verfassungsgerichtsbarkeit6 – 39

   1. Fehlen eines einheitlichen Modells der Normenkontrolle im europäischen Rechtsraum6, 7

   2. Gegenstand und Prüfungsmaßstab der Normenkontrolle8 – 16

   3. Grundtypen der Normenkontrolle17 – 36

    a) Vorbemerkung: Zunehmende Einheit in der Vielfalt17

    b) Präventive und repressive Normenkontrolle18 – 24

     aa) Präventive Normenkontrolle19 – 23

     bb) Repressive Normenkontrolle24

    c) Abstrakte und konkrete Normenkontrolle25 – 36

     aa) Abstrakte Normenkontrolle25 – 28

     bb) Konkrete Normenkontrolle29 – 36

   4. Komplexität der Entscheidungswirkungen37 – 39

  III. Organstreitverfahren: das Stiefkind der Verfassungsgerichtsbarkeit40 – 81

   1. Fehlende und lückenhafte Regelung des Organstreitverfahrens40 – 42

   2. Hauptformen des Organstreits im europäischen Rechtsraum43 – 57

    a) Organstreit als „klassischer“ Kompetenzkonflikt zwischen den Staatsgewalten44 – 51

     aa) Überblick44 – 46

     bb) Italien: das Organstreitverfahren als Instrument zum Schutz der Judikative47 – 51

    b) Organstreitverfahren als Streit um Befugnisse und Kompetenzen von Verfassungsorganen und Organteilen52 – 57

     aa) Überblick52, 53

     bb) Deutschland: das Organstreitverfahren als Instrument des politischen Minderheitenschutzes54 – 57

   3. Nicht-kontradiktorische Formen der Klärung von Organkompetenzen58 – 63

   4. Gegenstand des Organstreitverfahrens64 – 70

   5. Subsidiarität des Organstreitverfahrens71 – 78

   6. Entscheidungswirkungen79 – 81

  IV. Individualbeschwerde: die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit?82 – 110

   1. Verfassungsrechtliche Individualbeschwerde als Herzstück des Individualrechtsschutzes82 – 87

   2. Hauptformen der Individualbeschwerde im europäischen Rechtsraum88 – 97

   3. Gegenstand und Prüfungsmaßstab der Individualbeschwerde98 – 105

   4. Beschwerdebefugnis106 – 108

   5. Rechtswegerschöpfung109

   6. Entscheidungswirkungen110

  V. Schlussbemerkung111 – 113

  Bibliographie

 § 114 Verfassungsgerichtliche Argumentation im europäischen Rechtsraum

  I. Einleitung1 – 3

  II. Verfassungsgerichtliche Argumentation im Allgemeinen4 – 18

   1. Verfassungs- vs. Gesetzesauslegung10 – 16

   2. Struktur der Argumente17, 18

  III. Nichtinterpretative Argumente19 – 32

   1. Analogien21 – 28

   2. Argumente über die Geltung des Verfassungstexts29

   3. Argumente über die Anwendung oder Nicht-Anwendung des Verfassungstexts30 – 32

  IV. Interpretative Argumente (Auslegungsmethoden)33 – 107

   1. Wortlautinterpretation44 – 46

   2. Systematische Argumente: Argumente aus dem rechtlichen Kontext47 – 70

    a) Harmonisierende Argumente48 – 53

    b) Hinweis auf die Verfassung interpretierende Gerichtsentscheidungen54 – 63

    c) Verfassungsinterpretation im Lichte ungeschriebener Grundprinzipien oder Grundbegriffe64, 65

    d) Auf Stillschweigen gegründete sprachlich-logische Formeln66 – 70

   3. Wertende Argumente71 – 90

    a) Der Zweck der Norm (objektiv-teleologische Auslegung)72 – 79

    b) Die historische Intention des Verfassunggebers (subjektiv-teleologische Argumente)80 – 86

    c) Nichtrechtliche (moralische, ökonomische) Argumente87 – 90

   4. Inspirative Argumente91 – 97

    a) Hinweise auf die Rechtswissenschaft92, 93

    b) Rechtsvergleichende Argumente94 – 97

   5. Das Verhältnis zwischen den Methoden98 – 107

  V. Das spezifische Begriffssystem des jeweiligen Verfassungsrechts als Charakteristikum der verfassungsgerichtlichen Argumentation108 – 113

  VI. Allgemeine Popularität einzelner Argumente und globale Tendenzen – die tatsächliche Argumentationspraxis der Verfassungsgerichte114 – 132

   1. Allgemeine Popularität einzelner Argumente115 – 117

   2. Globale Tendenzen118 – 120

   3. Tatsächliche Praxis rechtsvergleichender Argumente an Verfassungsgerichten121 – 132

  VII. Nationale Besonderheiten einiger verfassungsgerichtlicher Argumentationsstile133 – 152

   1. Österreich und Deutschland: Schwerpunkt Verfassungsdogmatik134 – 141

   2. Frankreich und das Vereinigte Königreich: Die begrenzte Verfassungsgerichtsbarkeit bringt eine begrenzte Begriffsverfeinerung142 – 148

   3. Ungarn und Spanien: Nach der Diktatur folgt man dem deutschen Vorbild149 – 152

  VIII. Gibt es einen europäischen Stil der verfassungsgerichtlichen Argumentation?153 – 158

  Bibliographie

 § 115 Verfassungsgerichtliche Legitimität im europäischen Rechtsraum: eine institutionell-verfahrensrechtliche Perspektive

  I. Neuer Schwung für eine alte Debatte1 – 12

   1. Die counter-majoritarian difficulty als Klassiker des Verfassungsrechts1, 2

   2. Die zunehmende Thematisierung verfassungsgerichtlicher Legitimität in Europa3 – 9

   3. Ansatz und Aufbau des Beitrags10 – 12

  II. Verfassungsgerichtliche Legitimität und gerichtliche Zuständigkeit13 – 35

   1. Die Zuständigkeit zur abstrakten Normenkontrolle18 – 25

   2. Zusätzliche Kompetenzen26 – 31

   3. Klage- und Antragsbefugnis32 – 35

  III. Techniken verfassungsgerichtlichen Entscheidens36 – 67

   1. Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum, Verfahrenskontrolle und Urteilsbegründung37 – 42

   2. „Zurückhaltende“ Entscheidungstechniken43 – 67

    a) Die verfassungskonforme Auslegung44 – 54

    b) Die vorläufige Verfassungsmäßigkeit55 – 60

    c) Die Unvereinbarkeitserklärung61 – 65

    d) Das Aufschieben der Nichtigerklärung66, 67

  IV. Verfassungsgerichte und Verfassungsgesetzgeber68 – 75

  V. Schlussbemerkungen76 – 78

  Bibliographie

 § 116 Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltengliederung im europäischen Rechtsraum

  I. Einleitung1 – 24

   1. Fragestellung und Gang der Untersuchung1 – 6

   2. Institutionelle Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit7 – 24

    a) Geltungssicherung durch Parlamente11 – 13

    b) Geltungssicherung durch die Gerichtsbarkeit14 – 16

    c) Geltungssicherung durch spezialisierte Verfassungsgerichte17 – 24

  II. Sicherung der Gewaltengliederung durch Verfassungsgerichtsbarkeit25 – 68

   1. Sicherung der horizontalen Gewaltengliederung26 – 56

    a) Sicherung der horizontalen Gewaltengliederung im Frühkonstitutionalismus27 – 29

    b) Sicherung der horizontalen Gewaltengliederung in demokratischen Verfassungsordnungen30 – 56

     aa) Horizontale Gewaltengliederung in Systemen mit Geltungssicherung durch Parlamente32 – 34

     bb) Horizontale Gewaltengliederung in Systemen mit Geltungssicherung durch die Gerichtsbarkeit35 – 39

     cc) Horizontale Gewaltengliederung in Systemen mit Geltungssicherung durch spezialisierte Verfassungsgerichte40 – 56

      (1) Horizontale Gewaltengliederung durch Organstreitverfahren42 – 49

      (2) Horizontale Gewaltengliederung durch andere Verfahrensarten50 – 56

   2. Sicherung der vertikalen Gewaltengliederung57 – 68

    a) Zentralisierung öffentlicher Gewalt durch Vergerichtlichung im Frühkonstitutionalismus58, 59

    b) Sicherung der vertikalen Gewaltengliederung in demokratischen Verfassungsordnungen60 – 68

     aa) Schutz gliedstaatlicher Kompetenzen durch Verfassungsgerichtsbarkeit61 – 63

     bb) Prekärer Schutz bei Vereinnahmung der Verfassungsgerichtsbarkeit64 – 68

  III. Bedrohung der Gewaltengliederung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit?69 – 144

   1. Verfassungsgerichtsbarkeit und demokratisch legitimierte Gesetzgebung72 – 78

   2. Materielle Gesetzeskontrolle in Verfassungsordnungen mit parlamentarischer Geltungssicherung79 – 93

    a) Professionalisierung und Vergerichtlichung81 – 87

    b) Aufwertung der Gerichtsbarkeit durch Europäisierung und Internationalisierung88 – 93

   3. Materielle Gesetzeskontrolle in Verfassungsordnungen mit gerichtlicher Geltungssicherung94 – 96

   4. Materielle Gesetzeskontrolle in Verfassungsordnungen mit spezialisierten Verfassungsgerichten97 – 144

    a) Zeitpunkt der materiellen Gesetzeskontrolle99 – 102

    b) Verfahren der materiellen Gesetzeskontrolle103 – 115

     aa) Materielle Gesetzeskontrolle durch Normenkontrollverfahren104, 105

     bb) Materielle Gesetzeskontrolle durch Individualbeschwerdeverfahren106 – 115

    c) Verwerfungskompetenz und Bindungswirkung116 – 123

     aa) Umfang der Verwerfungskompetenz118, 119

     bb) Bindungswirkung und Durchsetzung der Entscheidung120, 121

     cc) Reaktionsmöglichkeiten der Legislative122, 123

    d) Entscheidungstypen und verfassungsgerichtliche Argumentation124 – 136

     aa) Verfassungsgerichte als „negative“ oder „positive“ Gesetzgeber127 – 130

     bb) Die Formulierung von Handlungspflichten bei gesetzgeberischem Unterlassen131 – 134

     cc) Verfassungskonforme Auslegung135

     dd) Anforderungen an die Begründung von Gesetzen136

    e) Transformation der materiellen Gesetzeskontrolle aufgrund des unionalen Grundrechtsschutzes137 – 144

  IV. Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltengliederung im europäischen Rechtsraum145 – 185

   1. Sicherung der vertikalen Gewaltengliederung durch Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum148 – 169

    a) Präventive transnationale Kompetenzkontrolle150 – 154

    b) Nachträgliche transnationale Kompetenzkontrolle155 – 162

    c) Ansätze zur institutionellen und prozeduralen Konfliktbearbeitung163 – 169

   2. Materielle Kontrolle supranationaler Rechtsakte durch nationale Verfassungsgerichte170 – 185

    a) Überlappende Verfassungen und Maßstabssuche im europäischen Rechtsraum171 – 176

    b) Verfassungsgerichtsbarkeit als Hüterin der Verfassungsidentität177 – 185

  V. Schlussfolgerungen für das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltengliederung im Kontext transnationalisierter öffentlicher Gewalt186 – 189

  Bibliographie

 § 117 Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechtsschutz in Europa

  I. Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechtsschutz1, 2

  II. Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundrechtsschutz und Stufenbau der Rechtsordnung3 – 9

  III. Entwicklung des verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutzes10 – 73

   1. Der Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika als Vorbild?11, 12

   2. Weichenstellung im Jahr 184813 – 17

    a) Subsidiarität gerichtlichen Grundrechtsschutzes – das Schweizerische Bundesgericht14

    b) Prävalenz gerichtlichen Grundrechtsschutzes – das Reichsgericht der Frankfurter Paulskirche15 – 17

   3. Durchbruch verfassungsgerichtlicher Grundrechtskontrolle in den Jahren 1867/187418 – 23

    a) Das Reichsgericht der österreichischen Verfassung 1867 als erstes effektives europäisches Grundrechtsgericht19, 20

    b) Die staatsrechtliche Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht nach der Verfassungsrevision 187421 – 23

   4. Die Verknüpfung von Grundrechtsschutz und Gesetzesprüfung nach dem Ersten Weltkrieg24 – 34

    a) Schutz der Grundrechte gegenüber Exekutive und Legislative durch die postaltösterreichischen Verfassungsgerichte 1919/192025 – 30

    b) Grundrechtsschutz unter schwierigen Bedingungen – Das spanische Tribunal de Garantías Constitucionales der Verfassung 193131 – 34

   5. Schutz der Grundrechte als kardinale Aufgabe der Verfassungsgerichte nach dem Zweiten Weltkrieg35 – 64

    a) Die italienische Corte costituzionale und das deutsche Bundesverfassungsgericht als Ausprägungen unterschiedlicher Modelle36 – 42

    b) Auf dem Weg zu Bürgergerichten – der französische Conseil constitutionnel und der belgische Verfassungsgerichtshof43 – 51

    c) Bürgergerichte unterschiedlicher Modellierung – das spanische bzw. das portugiesische Tribunal Constitucional52 – 58

    d) Osteuropäische Verfassungsgerichte als Grundrechtshüter – das polnische und das ungarische Beispiel59 – 64

   6. Grundrechtsschutz ohne Verfassungsgerichtsbarkeit – das finnische und das niederländische System65 – 70

   7. Zwischenbilanz71 – 73

  IV. Europäisierung des Grundrechtsschutzes74 – 102

   1. Die unitarisierende Wirkung der EMRK75 – 86

    a) Affirmation durch Verfassungsrang – die EMRK als zentraler Grundrechtskatalog in Österreich76, 77

    b) Die EMRK als Hebel für Kompetenzerweiterungen der Verfassungsgerichte – das italienische und das schweizerische Beispiel78 – 82

    c) Die konventionskonforme Auslegung als konsentierte Praxis83 – 86

   8. Die Europäische Grundrechte-Charta als weiteres Instrument der Grundrechtshomogenisierung87 – 102

    a) Innerstaatlicher Grundrechtsschutz als Schranke des Vorrangs des Europarechts88 – 91

    b) Der Ausbau des europarechtlichen Grundrechtsschutzes und der Druck auf die innerstaatlichen Grundrechte92 – 95

    c) Der Versuch eines modus vivendi zwischen EuGH und Verfassungsgerichten – das französische und das österreichische Beispiel96 – 98

    d) Jedes Gericht ein Grundrechtsgericht und der EuGH als europäischer Supreme Court?99 – 102

  V. Bilanz103

  Bibliographie

 § 118 EuGH und EGMR: zwei Senate einer europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit

  I. Zwei Senate einer Verfassungsgerichtsbarkeit?1 – 5

  II. Die reduktionistische Logik der frühen Jahre6 – 17

   1. Der EuGH: ein europäisches Verwaltungsgericht7 – 11

   2. Der EGMR: eine liberal-demokratische Rückfallversicherung12 – 17

  III. Meilensteine zu einer europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit18 – 85

   1. Der Erste Senat: europäische Einheitsbildung20 – 49

    a) Europäische Gesetzgebung als Schlüsselidee21 – 23

    b) Unionsseitige Verfassungsgerichtsbarkeit24 – 40

     aa) Der EuGH als vermeintlich unzulängliches Kompetenz- und Grundrechtsgericht26 – 31

     bb) Die prozedurale Immunisierung europäischer Gesetzgebung32 – 35

     cc) Organstreitverfahren: die kooperative Ausrichtung der Organbeziehungen36 – 40

    c) Mitgliedstaatsseitige Verfassungsgerichtsbarkeit41 – 49

     aa) Die Konstitutionalisierung der Unionsverträge42 – 45

     bb) Das Vorabentscheidungsverfahren als konkrete Normenkontrolle46 – 49

   2. Der Zweite Senat: die Verankerung europäischer Menschenrechte50 – 85

    a) Die Verankerung europäischer Menschenrechte als Schlüsselidee51 – 57

    b) Verfassungsgerichtliche Instrumente zur Verankerung europäischer Menschenrechte58 – 77

     aa) Die verfassungsrechtliche Auslegung der EMRK59 – 68

     bb) Artikel 34 EMRK als Verfassungsbeschwerde69 – 77

    c) Die Diversifizierung der verfassungsgerichtlichen Instrumente zur Verankerung europäischer Menschenrechte78 – 85

     aa) Gesetzgebungsaufträge gegen systemische Defizite79 – 83

     bb) Prozedurale Beurteilungsspielräume als Verankerungsanreiz84, 85

  IV. Das Verhältnis von EuGH und EGMR: Komplementarität und Irritation86 – 93

  V. Schluss94

  Bibliographie

 § 119 Verfassungsgerichtliche Kooperation im europäischen Rechtsraum

  I. Allgemeine Aspekte – die verfassungsgerichtliche Kooperation als Grundelement des Ius Publicum Europaeum1 – 28

   1. Die gerichtliche Kooperation in Europa – (einige) Gründe für ihre zunehmende Bedeutung1 – 6

   2. Verfassungsgerichtliche Kooperation im europäischen Mehrebenen-Verfassungsraum – das Zusammenspiel zwischen nationalen Verfassungsgerichten, EuGH und EGMR7 – 23

    a) Der europäische Mehrebenen-Verfassungsraum als optimaler Schauplatz für verfassungsgerichtliche Kooperationen7, 8

    b) Nationale Verfassungsgerichte als notwendiges Räderwerk für eine verfassungsgerichtliche Kooperation9 – 15

    c) Der EuGH als Verfassungsgericht für eine einzigartige Rechtsgemeinschaft16 – 19

    d) Der EGMR als Quasi-Verfassungsgericht für den europäischen Menschenrechtsraum20 – 23

   3. Analyse der verfassungsgerichtlichen Kooperation in Europa – Grundelement des Ius Publicum Europaeum24 – 28

  II. Verfassungsgerichtliche Kooperation innerhalb der EU – Beziehungen zwischen nationalen Verfassungsgerichten und EuGH29 – 78

   1. Die gerichtliche Kooperation in der EU als eine dem Aufbau Europas inhärente Aufgabe – die zentrale Rolle der Vorabentscheidung29 – 34

   2. Die Beziehungen zwischen dem EuGH und den einzelnen Verfassungsgerichten – die Geschichte eines ständigen „angespannten Friedens“35 – 65

    a) Die Annäherung des EuGH an die nationalen Rechtsordnungen – auf der Suche nach Spezifität, unmittelbarer Wirkung und Vorrang des EU-Rechts37 – 45

    b) Zur Annäherung der nationalen Verfassungsgerichte an das EU-Recht – eine Position zur Wahrung der übergeordneten Geltung der Verfassungen der Mitgliedstaaten46 – 65

     aa) Grundrechte49 – 52

     bb) Ultra-vires-Handlungen der Europäischen Union53 – 61

     cc) Auseinandersetzung um die Letztentscheidung in Verfassungsfragen (Identität der Verfassung)62 – 65

   3. Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch die Verfassungsgerichte – ein Tabu wird gebrochen66 – 71

   4. Letztendlich eine Bereicherung für beide Rechtsordnungen – der Weg zur cross-fertilization72 – 78

    a) Bereicherung der Rechtsprechung der nationalen Gerichte73, 74

    b) Bereicherung der Rechtsprechung des EuGH75 – 78

  III. Verfassungsgerichtliche Kooperation innerhalb des Europarates (I) – Das gerichtliche Zusammenspiel zwischen dem EGMR und dem EuGH79 – 112

   1. Die Annäherung des EuGH an die EMRK – eine bedachte, distanzierte und möglicherweise etwas utilitaristische Haltung79 – 85

   2. Die Annäherung des EGMR an das EU-Recht – auf dem Weg zu einem ergiebigen Zusammenspiel zwischen EGMR und EuGH86 – 98

    a) Von der anfänglichen Rivalität mit dem EuGH zu der jetzigen konstruktiven Zusammenarbeit86 – 88

    b) Verwendung der Rechtsprechung des EuGH durch den EGMR – eine zusätzliche Quelle für die ergänzende Rechtfertigung der eigenen Rechtsprechung89 – 93

    c) Meinungsverschiedenheiten sind unvermeidbar – auf dem Weg zu einem vernünftigen Gleichgewicht nicht ohne gewisse Auseinandersetzungen zwischen den Gerichten94 – 98

   3. Die gerichtliche Kooperation zwischen EuGH und EGMR im rechtlichen Rahmen des Vertrags von Lissabon – der schwere Weg zum EMRK-Beitritt99 – 112

    a) Der neue Rechtsrahmen nach dem Lissaboner Vertrag99 – 105

    b) Der Schlag des EuGH gegen den Beitritt der Union zur EMRK106 – 112

  IV. Verfassungsgerichtliche Kooperation innerhalb des Europarates (II) – EGMR und nationale Gerichte113 – 151

   1. Grundlegende Elemente: Autonomie, Subsidiarität, Beurteilungsspielraum und Proportionalität113 – 127

    a) Autonomie der EMRK-Begriffe114 – 118

    b) Subsidiarität119, 120

    c) Beurteilungsspielraum121 – 125

    d) Proportionalität126, 127

   2. Die Wirkung der Urteile des EGMR in den Einzelstaaten: die unerlässliche Kooperation der nationalen Richter128 – 140

    a) Kein „self-executing“-Charakter der Urteile des EGMR128 – 133

    b) Der bindende Charakter der EGMR-Entscheidungen134 – 136

    c) Piloturteile137 – 140

   3. Die notwendige Kooperation zwischen dem EGMR und den nationalen Verfassungsgerichten: potenzielle Effekte des neuen Protokolls 16141 – 151

    a) Ausgewählte Beispiele für den gerichtlichen Dialog zwischen dem EGMR und den nationalen Verfassungsgerichten142 – 147

    b) Das Protokoll 16: ein neuartiger Weg der verfassungsrechtlichen Kooperation zwischen dem EGMR und den höchsten nationalen Gerichten148 – 151

  V. Informelle verfassungsgerichtliche Kooperationen – mehr als nur rein persönliche Beziehungen zwischen Richtern152 – 156

  VI. Schlussbetrachtungen – auf dem Weg zur cross-fertilization im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Mehrebenen-Kooperation157 – 160

  Bibliographie

 § 120 Der Einfluss von Unionsrecht und der EMRK auf die nationale Verfassungsgerichtsbarkeit

  I. Einleitung1 – 3

  II. Die konzentrierte Verfassungsgerichtsbarkeit4 – 34

   1. Das Ende des Kontrollmonopols von Gesetzen und des Privilegs des Gesetzgebers4 – 15

   2. Das Ende der Lückenlosigkeit verfassungsgerichtlicher Kontrolle16 – 21

   3. Das Ende der Letztentscheidungsbefugnis22 – 30

   4. Das Ende der Außerordentlichkeit des verfassungsgerichtlichen Verfahrens31 – 34

  III. Der Einfluss von Unionsrecht und EMRK auf Systeme ohne zentralisierte Verfassungsgerichtsbarkeit35 – 42

  IV. Schlussbemerkung43 – 45

  Bibliographie

 § 121 Rollen der nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum

  I. Einleitung1 – 6

  II. Verfassungsgerichte und ihr Weg in den europäischen Rechtsraum7 – 24

   1. Konventionsrecht7 – 15

   2. Unionsrecht16 – 24

  III. Mitwirkung bei der europäischen Integration25 – 39

   1. Mitwirkung bei der allgemeinen Entwicklung von Unionsrecht und seiner Rezeption in die nationale Rechtsordnung26 – 33

   2. Mitwirkung bei der Rezeption des Konventionsrechts34 – 39

  IV. Verfassungsgerichte und die Entwicklung eines gemeinsamen Verfassungserbes40 – 58

  V. Verfassungsgerichte auf den Barrikaden59 – 74

  VI. Vermittelnde Elemente: Artikel 53 der Grundrechtecharta und die Klausel zum Schutz der nationalen Identität75 – 84

   1. Artikel 53 der EU-Grundrechtecharta75 – 81

   2. Die Klausel der nationalen Identität82 – 84

  VII. Schlussbemerkung85 – 88

  Bibliographie

 § 122 Die Venedig-Kommission: Wesen, Arbeitsweise und Bedeutung im Verfassungsgerichtsverbund

  I. Einleitung1 – 6

  II. Die Rechtsgrundlagen7 – 12

   1. Einrichtung als beratendes Expertengremium7 – 9

   2. Vorgaben für die Schwerpunkte der Tätigkeit der Venedig-Kommission10 – 12

  III. Die Arten der Dokumente13 – 16

   1. Gutachten14

   2. Studien, Berichte und Leitlinien15

   3. Amicus Curiae-Stellungnahmen16

  IV. Das Verfahren der Gutachtenserstellung17 – 21

  V. Die Einwirkung der Dokumente auf die europäische Verfassungsentwicklung22 – 26

  VI. Besonderheiten des Prozesses der Gutachtenserstellung27 – 47

   1. Allgemeines27, 28

   2. Die Auswahl der Gutachter29 – 33

   3. Die Erstinformation34

   4. Kommentare und Textvorschläge der Gutachter35 – 38

   5. Besuche im Mitgliedstaat39, 40

   6. Die Erstellung eines Gutachtensentwurfs („draft opinion“)41 – 43

   7. Die Stellungnahme der Regierung44

   8. Die Beratungen in den Unterkommissionen und im Erweiterten Büro45

   9. Die Beratungen im Plenum46, 47

  VII. Beobachtungen zu einigen Rahmenbedingungen der Herausbildung von Verfassungsstandards48 – 58

   1. Name und Sitzungsort der Venedig-Kommission49, 50

   2. Herkunft, Alter und berufliche Prägung der Mitglieder: Legitimation durch Expertise und Ansehen der Mitglieder51 – 55

   3. Der Faktor Zeit56 – 58

  VIII. Einige Reflexionen zur Entstehung der Texte59 – 66

  IX. Organisatorische Grundlagen der Kooperation im Rahmen und im Umfeld der Venedig-Kommission67 – 71

  X. Schlussbetrachtung72, 73

  Bibliographie

 § 123 Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik im europäischen Rechtsraum

  I. Ausgangslage1 – 3

  II. Rekrutierung, Status und Amtsverständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit4 – 20

   1. Rekrutierung der Richter4 – 12

    a) Ausschließliche Parlamentszuständigkeit5 – 7

    b) Geteilte Ernennungsrechte8

    c) Entpolitisierte Personalauswahl9

    d) Begrenzte Politisierung10, 11

    e) Parteipolitische Überformung12

   2. Herkunft und Amtsverständnis13 – 18

   3. Status und Unabhängigkeit19, 20

  III. Verfassungsgerichtsbarkeit, Politik und Öffentlichkeit21 – 40

   1. Die politische Dimension der Verfassungsrechtsprechung21, 22

   2. Institutionalisierte Kontakte zur Politik23 – 25

   3. Informelle Kontakte und Risiken26 – 28

   4. Verfassungsgerichtsbarkeit und Öffentlichkeit29 – 40

    a) Öffentlichkeit und Kritik30 – 32

    b) Öffentlichkeitsarbeit als Integrationsressource33 – 38

    c) Unkonventionelle Maßnahmen39, 40

  IV. Verfassungsgerichtsbarkeit und Gesetzgebung41 – 59

   1. Verfassungsgerichte als „strukturelle Opposition“41 – 44

   2. Mechanismen funktionsadäquater Selbstbeschränkung45 – 50

   3. Pfadabhängigkeit des institutionellen Gewichts der Verfassungsgerichtsbarkeit51 – 59

    a) Normverwerfungskompetenz52

    b) Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit53

    c) Korrekturmöglichkeiten der Politik54, 55

    d) Soziologische und sozialpsychologische Voraussetzungen56 – 59

  V. Die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum60 – 106

   1. Begriffe60 – 65

   2. Der Verfassungsgerichtsverbund in der Europäischen Union66 – 82

    a) Durchsetzung des Unionsrechts als gemeinsame Aufgabe68 – 71

    b) Wahrung von Kompetenzordnung und nationaler Verfassungsidentität als gemeinsame Aufgabe72 – 77

    c) Kooperation auf Augenhöhe78 – 82

   3. Verfassungsgerichtsverbund und Politik83 – 106

    a) Loyalitätsgebot bei der Personalauswahl83, 84

    b) Die Integrationsverantwortung von Regierung und Parlament und ihre verfassungsgerichtliche Kontrolle85 – 106

     aa) Unionsrechtlicher Rahmen für die Mitwirkung der nationalen Regierungen und Parlamente88 – 97

      (1) Erlass und Änderung des Primärrechts89 – 93

      (2) Erlass und Änderung von Sekundär- und Tertiärrecht (aufsteigende Phase)94, 95

      (3) Implementation von Sekundär- und Tertiärrecht (absteigende Phase)96, 97

     bb) Innerstaatliche Regelungen und Integrationsverantwortung98 – 100

     cc) Die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung in der Staatspraxis101 – 106

  VI. Erfolg der Verfassungsgerichtsbarkeit und ihre Infragestellungen107 – 111

  Bibliographie

 § 124 Die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum: eine politikwissenschaftliche Analyse

  I. Legitimität durch Differenz zwischen rechtlicher und politischer Entscheidungsfindung1 – 13

  II. Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratieprinzip14 – 38

   1. Die Bedingungen für die Legitimität der Verfassungsgerichtsbarkeit17 – 25

   2. Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der öffentlichen Meinung26 – 28

   3. Der politische Einfluss auf die Wahl ins Richteramt29 – 38

  III. Verfassungsgerichtsbarkeit und Gesetzgebung39 – 52

   1. Die Vorwirkung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf die Gesetzgebung40 – 46

   2. Die Kompetenzen der Verfassungsgerichte47, 48

   3. Die Verrechtlichung der Politik49 – 52

  IV. Verfassungsgerichtsgerichtsbarkeit und europäischer Rechtsraum53 – 68

   1. Die Konstitutionalisierung des Europarechts53 – 59

   2. Die Europäisierung der Interpretation von Grundrechten60 – 65

   3. Die Entwicklung einer europäischen Identität durch Differenz66 – 68

  V. Verfassungsgerichtsbarkeit als Potenzial für legitimes und effektives Regieren69 – 71

  Bibliographie

 § 125 Gestalt und Probleme der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit

  I. Einleitung1 – 3

  II. Wesenszüge eines europäischen Modells der Verfassungsgerichtsbarkeit – Das Ende eines Privilegs4 – 12

  III. Die Institutionalisierung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa13 – 58

   1. Einleitung13 – 20

   2. Das Verfassungsgericht als staatliches Verfassungsorgan21 – 27

   3. Die Verfassungsrichter28 – 53

    a) Anzahl28, 29

    b) Das Profil des Verfassungsrichters30 – 33

    c) Amtszeit34 – 37

    d) Die Wahl der Verfassungsrichter38 – 44

    e) Präsident und Vizepräsident: Wahl und Funktionen45, 46

    f) Der Status des Verfassungsrichters – Die Garantie seiner Unabhängigkeit47 – 53

   4. Die Organisation und das Budget des Verfassungsgerichts54 – 58

  IV. Die verfassungsgerichtliche Entscheidung59 – 93

   1. Der Verfahrensgegenstand59 – 62

   2. Der Beurteilungsmaßstab63 – 72

   3. Die Verfahren über die Verfassungskonformität: Arten, Inhalt und Wirkungen73 – 91

    a) Einleitung73 – 76

    b) Die Begründung – Der verfassungsrechtliche Diskurs77 – 82

    c) „Die Stimme der Verfassung“83, 84

    d) Der Verfassungsrichter als Gesetzgeber85 – 87

    e) Die Korrektur der Verfassungsordnung88 – 91

   4. Die Veröffentlichung der Entscheidung92

   5. Die Umsetzung der Entscheidung93

  V. Rolle und Funktionen der Verfassungsgerichtsbarkeit94 – 122

   1. Einleitung94 – 99

   2. Das Verhältnis zum Gesetzgeber100 – 105

   3. Das Verhältnis zu den einfachen Gerichten106 – 112

   4. Die ungewisse Zukunft und die Wiederkunft der Vergangenheit113 – 122

  Bibliographie

 § 126 Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum

  I. Einleitung1 – 3

  II. Verfassungsgerichtsverbund und europäischer Rechtsraum4 – 8

  III. Der EGMR als Teil des Verfassungsgerichtsverbundes9 – 11

  IV. Gemeinsame und differenzierte Verantwortung12 – 15

  V. Herausforderungen16 – 58

   1. Demokratische Legitimität17 – 25

   2. Das Gebot konstruktiven Zusammenwirkens26 – 37

   3. Autoritäre Tendenzen38 – 44

   4. Wertbezogene Antworten auf Rechtsstaatskrisen45 – 52

   5. Die Bestimmung der Werte im Verfassungsgerichtsverbund53 – 58

  VI. Perspektiven59 – 71

   1. Der Umgang mit problematischen Verfassungsgerichten59 – 67

   2. Selbstreflexion und Dialog68 – 70

   3. Die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit als Akteur71

  Bibliographie

 Personenregister

 Sachregister

Verfasserinnen und Verfasser

Armin von Bogdandy, Dr. iur., M.A., Professor, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Monica Claes, Dr. iur., Professorin für European and Comparative Constitutional Law, Maastricht University

Anuscheh Farahat, Dr. iur., LL.M. (Berkeley), Professorin für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Christoph Grabenwarter, Dr. iur., Dr. rer. soc. oec., Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien; Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs

Constance Grewe, Dr. iur., Professorin; ehemalige internationale Richterin des Verfassungsgerichts Bosnien-Herzegowinas

Rainer Grote, Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), Professor, Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Peter M. Huber, Dr. iur., Professor, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie, Ludwig-Maximilians-Universität München; Richter des Bundesverfassungsgerichts

András Jakab, Dr. iur., LL.M. (Heidelberg), Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Salzburg

Christoph Krenn, Dr. iur., APART-GSK Fellow der Österreichischen Akademie der Wissenschaften; Senior Research Affiliate am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Christine Landfried, Dr., Professorin Emerita, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität Hamburg

José Martín y Pérez de Nanclares, Dr. iur., Professor für Derecho Internacional Público y Relaciones Internacionales, Universidad de Salamanca; Richter am Gericht der Europäischen Union

Davide Paris, Dr. iur., Juniorprofessor für Verfassungsrecht, Universität Foggia

Juan Luis Requejo Pagés, Dr. iur., Professor; Referent am Europäischen Gerichtshof

Markus Vašek, Dr. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Johannes Kepler Universität Linz

Pedro Cruz Villalón, Dr. iur., Professor; ehemaliger Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union; ehemaliger Präsident des spanischen Verfassungsgerichts

Maartje de Visser, Dr. iur, LL.M (Maastricht), MJur (Oxford), Associate Professor für Law, Singapore Management University

Bruno de Witte, Dr. iur, Professor für European Union Law, Maastricht University

Pedro Cruz Villalón

§ 110 Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa

 I. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums: Begriffliche und methodologische Prämissen1 – 29

  1. Einleitung1 – 7

  2. Der Ausgangspunkt: Die justiziable Verfassung8 – 12

  3. Zur „Dekonstruktion“ des heutigen Begriffs13 – 16

  4. Zum zeitlichen Rahmen17 – 25

  5. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums26 – 29

 II. Ansätze der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Parallele Entwicklungen bis 191830 – 69

  1. Richterliches Prüfungsrecht31 – 44

   a) Eine fortdauernde Frage31 – 34

   b) Die monarchische Schwierigkeit35 – 39

   c) Die nationale Schwierigkeit40 – 42

   d) Eine fast existenzielle Frage: Die Verfassung in den skandinavischen Ländern43

   e) Der portugiesische Sonderweg: Diffuse Normenkontrolle in der Verfassung von 191144

  2. Staatsgerichtsbarkeit (Verfassungsstreitigkeiten)45 – 56

   a) Verfassungsorganstreit50 – 52

   b) Föderale Streitigkeiten53 – 56

  3. Bürgergerichtsbarkeit (Grundrechte-Gerichtsbarkeit)57 – 64

  4. Zwischenbilanz bis 1918: Fragmente65 – 69

 III. Verfassungsgerichtsbarkeit als evolutionäre europäische Errungenschaft: Konvergierende Entwicklungen seit 191870 – 164

  1. Die Zwischenkriegszeit: Zwischen Kontinuität und Abbruch (1918–1939)71 – 99

   a) Der lange Schatten des 19. Jahrhunderts: Kontinuitätslinien72 – 74

    aa) Kontinuität im stabilen Konstitutionalismus72

    bb) Kontinuität auch im neuen Konstitutionalismus73, 74

   b) Der Fall Weimar, zwischen Kontinuität und Abbruch (1919–1933)75 – 80

   c) Der Kelsenian moment81 – 98

    aa) „Hauptstadt Wien“: Der Verfassungsgerichtshof (1920–1933)85 – 89

    bb) Brno: Das tschechoslowakische Verfassungsgericht (1920–1938)90 – 94

    cc) Madrid: Das „Tribunal de Garantías Constitucionales“ (1931–1939)95 – 97

    dd) Liechtenstein (1925)98

   d) Bilanz der Zwischenkriegszeit99

  2. Konstante Ausbreitung der Verfassungsgerichte in Westeuropa (1945–1989)100 – 132

   a) Die Nachkriegszeit: Verfassungsrestaurierung und Verfassungsneuschöpfung101 – 109

    aa) Verfassungsrestaurierung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof102, 103

    bb) Hauptstadt Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht104 – 107

    cc) Die Corte costituzionale108, 109

   b) Übergangsjahre (1956–1974): Erste Schritte in der Umwandlung des französischen Conseil constitutionnel110 – 115

   c) Verfassungsnachholung in Südeuropa (1974–1978)116 – 122

    aa) Griechenland117

    bb) Spanien118 – 120

    cc) Portugal121, 122

   d) Verfassungsgerichte via Verfassungsänderung: Belgien, Luxemburg, Andorra123 – 127

   e) Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Grenze? Verfassungsinterpretation als primäre Aufgabe der Verfassungsgerichte128 – 132

  3. Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Mauer (1989–2009)133 – 162

   a) Die Verfassungsgerichte der europäischen Wende135 – 153

    aa) Polen139 – 141

    bb) Ungarn142 – 146

    cc) Tschechien147 – 149

    dd) 1989: Ein harter Test für die Verfassungsgerichtsbarkeit150 – 153

   b) Supranationale Verfassungsgerichte? EGMR und EuGH154 – 162

    aa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte155, 156

    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union157 – 161

    cc) Der Verbund der europäischen Verfassungsgerichte162

  4. 1918–2009: Das Jahrhundert der Verfassungsgerichte163, 164

 IV. Gesamtrückblick: Das Evolutionäre der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa165 – 168

 Bibliographie

Allgemeine Hinweise
Abkürzungen
AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

ICON

International Journal of Constitutional Law

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

JöR

Jahrbuch des öffentlichen Rechts

VfSlg

Sammlung der Erkenntnisse und wichtigsten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes

VVDStRL

Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

I. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums: Begriffliche und methodologische Prämissen[*]

1. Einleitung

1

Das vorliegende Kapitel befasst sich mit der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa betrachtet aus der Perspektive des europäischen Rechtsraums. So gesehen, legt Europa diese evolutionäre[1] Behandlung der Verfassungsgerichtsbarkeit in doppelter Weise nahe. Erstens weist dieser Fragenkomplex auf einen geographischen Raum – Europa als Kontinent – im konventionellen Verständnis seiner Grenzen hin. In dieser Beziehung ist es das Ziel, die allgemeinen Züge der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa, ausgehend von den Entwicklungen in den jeweiligen europäischen Staaten, darzustellen.[2] Soweit es sich um eine Entwicklung handelt, deren Bezugspunkt ein so bedeutungsbeladener Gegenstand wie Europa ist,[3] muss das rein räumliche Verständnis durch ein historisch-kulturelles Verständnis von Europa, das sowohl den Kontinent als Ganzes als auch die einzelnen europäisch geprägten Staaten einbezieht, ergänzt werden.[4]

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Zweitens bestimmt Europa die folgende Behandlung insofern, als dieses Kapitel einer vorgegebenen Perspektive folgt, die durch die Bezeichnung „europäischer Rechtsraum“ ausgedrückt wird.[5] Die Modernität, die Jugend sogar, dieses Konzepts, aus dessen Perspektive diese Evolution dargestellt wird, verleiht der gegenwärtigen Lage der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa besondere Bedeutung, deren „Vorläufer“ es zu erforschen gilt.

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Der Kontext für diese evolutionäre Behandlung ist das Ius Publicum Europaeum[6] als „wissenschaftliches Gemeinschaftswerk“,[7] dessen methodologisches Gravitationszentrum die Rechtsvergleichung bildet.[8] Dieser für die Gesamtkonzeption des Werkes maßgebliche rechtsvergleichende Ansatz wird auch in diesem evolutionären Kapitel beibehalten. Es ist also nicht beabsichtigt, an dieser Stelle einen Exkurs[9][10][11][12]