Wie ich Gerichts-Berichterstatter wurde

Den Grund meiner juristischen Kenntnisse legte ich als Lehrling einer sehr alten, sehr ehrenwerten Firma der Textilbranche. Wir fabrizierten Damenkleiderstoffe, Schals und Tücher. Da keiner der Söhne und Schwiegersöhne des Chefs Rechtsanwalt geworden war, führte die Firma prinzipiell keine Prozesse. Infolgedessen ließ er die unbefriedigte Streitlust in den Geschäftsräumen des Hauses aus, besonders an mir. Er war gewöhnlich anderer Ansicht wie ich. Dennoch hat er mich höchstens dreimal einen Esel genannt.

In dieser trüben Lehrzeit gab es einen Lichtblick. Alle zwei, drei Monate passierte es, dass der jeweilige Lehrling mit dem Hausdiener Justav auf dem Packhof zu tun hatte. Nun war es eine geheiligte Tradition der Firma, dass jede Erledigung auf dem Packhof fünf Stunden dauerte. In Wirklichkeit brauchte man zwei Stunden zu dem Geschäft. Justav und der Lehrling gingen zunächst in eine Destille frühstücken, sodann zogen sie in gehobener Stimmung in das nahegelegene Kriminalgericht, um ein paar Verbrecher aburteilen zu sehen. So kam ich nach Moabit. In Moabit rollten Justavs und meine Filme. Ich habe das Wollwarenhandwerk nie gelernt. Aber von Moabit blieb was in mir hängen. Ich habe inzwischen alles mögliche getrieben (außer Jurisprudenz). Musik, Literatur, ja Schauspielerei. Ich habe Stücke geschrieben, wurde Journalist, zog in Deutschland hin und her. Ging ins Ausland. Nach fünfundzwanzig Wanderjahren kam ich heim. Nun bin ich wieder in Moabit. Ich kann jetzt alle Tage nach Moabit gehen. Nur Justav ist nicht mehr dabei. Er ist längst tot. Er fehlt mir sehr.

*

Die Frage, ob ich auf all diesen Umwegen wenigstens das Handwerk eines Gerichtsberichterstatters erlernt habe, ist nicht von mir zu beantworten. Aber ich verdanke dieser Tätigkeit ein Erleben, das zu hübsch ist, um verschwiegen zu werden. Es war vor etwa einem Jahre in einer Strafkammersitzung in Moabit. Das Gericht hatte gerade eine kleine Pause eintreten lassen, als der Herr Staatsanwalt seinen Platz verließ, auf mich zu kam und mich fragte, ob ich der Herr Sling sei.

»Nun denn, wenn Sie Herr Sling sind, habe ich den Auftrag, Ihnen zu sagen, dass der Gerichtshof Ihnen seinen Dank aussprechen lässt für manche vergnügte Viertelstunde, die den Herren Ihre netten boshaften Artikel bereitet haben. Nur hat der Gerichtshof eine Bitte: Falls Sie über die heutige Verhandlung schreiben, gehen Sie einigermaßen glimpflich mit uns um.« Ich lächelte unbeschreiblich geschmeichelt, dankte dem Gerichtshof für sein freundliches Interesse, versprach mein möglichstes zu tun und bat nur, falls ich mal auf der Anklagebank sitzen sollte, mögen die Herren auch mit mir glimpflich umgehen. Dennoch weiß ich, dass nicht alle Juristen derselben freundlichen Ansicht sind. Es sind (sogar wohlmeinende) Stimmen laut geworden, die mir Mangel an Objektivität vorwerfen. Ja, nicht juristische Freunde haben mir gelegentlich Komplimente gemacht: Es gehöre doch eine große Phantasie dazu, die nüchternen Vorgänge so auszuschmücken.

Ich habe darauf zu erwidern, dass ich mich selbst für einen durchaus phantasielosen Menschen halte. (Es ist mir trotz vielfachen Versuchs niemals gelungen, eine brauchbare Filmidee zu erfinden!) Ich habe kein ernsteres Bestreben, als die Dinge so zu zeichnen, wie ich sie sehe.

Freilich — das sage ich auch. Auf mein seelisches Erleben kommt es an. Eine Objektivität gibt es nicht. Weder in der Wissenschaft noch am Richtertisch. Selbst das photographische Objektiv ist nicht objektiv. Helmholtz hat gesagt, dass er das menschliche Auge dem Optiker zurückschicken würde, wenn er es bei ihm bestellt hätte — so fehlerhaft sei es konstruiert. Wir leben alle von Konventionen: optischen, akustischen, gefühlsmäßigen. Selbst die stenographische Berichterstattung, die ja schon aus praktischen, zeitungstechnischen Gründen unmöglich sei, wäre weder garantiert fehlerlos, noch gäbe sie ein vollkommenes Bild. Denn die Tonfarbe, die Geste würde fehlen. Man hat sich vielfach mit einer quasi-stenographischen Wiedergabe in ganz großen Prozessen geholfen. Gerade die Richter wissen, welche ungeheuren Fehlersummen sich in diesen Berichten zu häufen pflegen. Ich suche im Gerichtssaal die seelischen Beweggründe der auftretenden Personen, der Angeklagten, der Zeugen. Ich kann es auch nicht unversucht lassen, in die Herzen des Staatsanwalts und des Richters zu blicken. Das aufgenommene Bild erzeugt in mir Trauer, Empörung, Furcht, Mitleid, Verachtung, Heiterkeit, Spottlust, Liebe und Hass. Dann versuche ich, mein Gefühl nachzuschaffen, es dem Leser kenntlich zu machen. Ich bin gewiss imstande, ich habe es gelernt, den Bericht zu schreiben, den man im Grunde deshalb objektiv nennt, weil er die Ansicht des Richters ausspricht oder ihr wenigstens nahezukommen versucht. Aber »richtig« ist dieser richteroffiziöse Bericht schon deshalb nicht, weil im Gericht ebensowenig was richtig ist wie sonst im Leben. Wie oft möchte man sich einmischen, nur weil der Angeklagte nicht die Sprache des Richters, der nicht die Sprache des Angeklagten versteht. Das soll durchaus kein Vorwurf sein. Die verantwortlich handelnde Person ist immer befangener, durch Formalien, Gesetzesfassungen, dann aber auch durch menschliche Hemmungen, als die unbeteiligt zuschauende Person. Indem ich mich zum verantwortungsbewussten subjektiven Schaffen bekenne, sage ich auch, dass die suggestive Mitteilung eines eigenen seelischen Erlebnisses in der gedrängten Form eines Zeitungsberichtes nur durch die Anwendung künstlerischer Mittel möglich sei. Das schließt weder den intellektuellen Irrtum noch die ungeschickte Handhabung, noch die Unzulänglichkeit dieser Mittel aus. Selbstverständlich: Der Kritiker untersteht der Kritik.

Sling


I GROSSE PROZESSE

Mordprozess Krantz

Im Juni 1927 erschoss der Primaner Günther Scheller in der Wohnung seiner Eltern in Steglitz den Kochlehrling Hans Stephan und tötete sich selbst durch Schuss in die Schläfe. Hans Stephan war während der Nacht in der Wohnung mit Günthers Schwester, der sechzehnjährigen Hildegard Scheller, zusammen gewesen. Der Primaner Paul Krantz, Augenzeuge der Tat, wurde unter dem Verdacht der Mittäterschaft verhaftet. Vor dem Schwurgericht II Berlin war er angeklagt, an Stephan gemeinschaftlich mit Günther Scheller, dem er den Revolver gegeben habe, Mord verübt zu haben.

Primaner Krantz

Dieser 18 jährige Jüngling, angeklagt, der intellektuelle Urheber des Mordes zu sein, ist tatsächlich in irgendeinem Sinne eine intellektuelle Persönlichkeit. Damit soll nicht ein Grad seiner Fähigkeiten angedeutet sein, denn die lebhafte Phantasie, die dem zweifellos Begabten eigen ist, spielt auf dem Grunde primitiver Anschauungen kleiner Verhältnisse — auf dem Grunde eines halbgeistigen Lebens. Krantz ist Genosse einer bestimmten und sehr breiten Schicht von Jugend, die uns Älteren vielfach Sorge macht. Das Milieu von Wedekinds »Frühlings Erwachen« wird in mehr als einer Beziehung bestätigt. Die Probleme sind also nicht neu. Die Schüsse, die zwei junge Menschenleben beendeten, erhellen den Tatbestand, den wir seit zwei Generationen als bekannt voraussetzen dürfen.

Neu und manchem erschreckend wird die Selbstüberlassenheit dieser Jugend erscheinen. Noch lässt sich nicht ersehen, wie weit etwa hier von einer Pflichtvergessenheit der Eltern, von einer mangelnden Fürsorge oder nur von einem Blindsein für das gefährliche Treiben gesprochen werden kann. Der junge Krantz ist jedenfalls von seinen Eltern früh freigelassen worden, und als er zu der Familie Scheller ins Wochenendhaus zog, hatte er keine Einengung seiner Freiheit zu befürchten: die Mutter verreist, der Vater in Geschäften vielfach abwesend. Vielleicht wäre es auch schwer gewesen, den jungen Krantz zu Hause zu behalten. In der Schule hatte er sich zunächst als ein ausgezeichneter Schüler erwiesen, der wegen seiner Begabung als Freischüler in der höheren Lehranstalt gewesen war. Als ein begabter Schüler steht er vor seinem Richter. Blond, wohlfrisiert, was man so sagt, ein hübscher Junge. Auffällig das gut emporgewölbte Hinterhaupt, die angewachsenen Ohrläppchen. Er spricht frei und fließend, und er zeigt Geistesgegenwart. Nie ist er um einen Ausdruck verlegen. Man könnte ihm keine Spur von Schnoddrigkeit nachsagen. Artig und respektvoll verhält er sich in dem Zwiegespräch mit dem Vorsitzenden. Das sexuelle Leben ist zweifellos sehr früh erwacht und wird sehr früh Zentrum aller Gedanken. Zwei erste Liebschaften bleiben halb und halb platonisch. Die dritte mit der blutjungen Hilde Scheller führt zum natürlichen Ziel. Noch bevor dies erreicht war, ist der junge Sinn umdüstert von einer ungehemmten Leidenschaft der Eifersucht. Er hat ein Tagebuch geführt, das zunächst fließend, dann auch ziemlich trivial über den ersten heimlichen Ausflug nach Passau und München berichtet. Der junge Mensch sperrt die Augen auf, beobachtet die Reisegefährten recht kritisch, notiert auch seine Ansichten über die süddeutschen Volksgenossen, die er zum ersten Male kennenlernt. Es geht irgendwie ins Geistige. Er fixiert seine Anschauungen über die katholische Kirche, der er sich feindlich gegenüberstellen zu müssen glaubt. Zugleich regen sich Neigungen zum Dichten. Zunächst recht banaler Art, aber wohl gutgemeint. Es treibt ihn, seinen Jugendüberschwang zu dokumentieren, das Recht der Jugend festzustellen. Aber überhaupt: Der ganze Freundeskreis ergeht sich in dichterischen Versuchen. Man stellt sich Aufgaben. Während man beim Glase Bier sitzt, werden die Gedichte rasch niedergeworfen. Ja, man versucht, den modernen Richtungen nachzueifern. Es fallen Schlagworte: »Neue Sachlichkeit«. Immer wird angestrebt, den geistigen Niederschlag des eben Gefühlten festzulegen. Das Gefühlte aber ist die Liebe, die Eifersucht, und Gegenstand der Liebe ist Hilde Scheller. Sie selbst wird als der aggressivere Teil geschildert, und Zeugnis davon legt ein Gedicht ab, das sie dem jungen Krantz ins Album geschrieben hat:

Ich fürcht', du bist darin noch ziemlich unerfahren;
Beeile dich, du hast schon viel versäumt.
Was nützt die Liebe in Gedanken,
Ein Mädel wird sich schön bedanken,
Wenn deine Liebesglut nur aus Gedichten spricht.
Doch ist dies ja kein Grund, sich zu erschießen;
Es würde wohl dann manche andre Träne fließen.
Das lohnt sich sicherlich in Deutschland nicht.


Die wichtigste Seite seiner »kritischen Stilübungen«, nur als solche will er sie aufgefasst wissen, ist sein Gedicht »Mord«, das ein halbes Jahr vor der Tat entstanden ist.

»Auf dem Boden liegt die Leiche meines Freundes Robert Krause,
Aus der Wunde sickert langsam rotes Blut zur grauen Erde.
Neben ihm sitzt starren Blickes der, der ihn gemordet hat.
Es verglimmt die Zigarette, zitternd in der Mörderhand.
Blutbeschmiert liegt neben ihm der Dolch, der den getroffen,
Der ihm seine Liebste stahl, den die Rache jetzt erreichte.
Und mit mattem Flügelschlage schwingt sich krächzend
Fort die Krähe, einz'ge Zeugin dieser Tat.
Rot fließt Blut zur grauen Erde. Es verglimmt die Zigarette.«


Wiederum wird der Schatten Wedekinds heraufbeschworen. Unwillkürlich denkt man an sein Gedicht »Der Tantenmörder«, der auch ihm in den Augen eines Staatsanwalts hätte gefährlich werden können, wenn er jemals anders als auf der Bühne hätte den Revolver losgehen lassen. Aber die Welt Wedekinds war Dichtung, und die Welt des jungen Krantz war ein unerhörtes Drängen nach Tat, das nur nebenhin von Versen aller Art begleitet war.

Seinem Charakter nach ist er ein Junge, der bei jeder Schwierigkeit, die ihm begegnet, ins Leichtere flieht. Er schwankt ständig zwischen einer liebenswürdigen Heiterkeit, die ihm ja auch eine gewisse Stellung bei den Mädchen verschaffte, und zwischen einer großen Traurigkeit. Für sein Verhalten fehlen alle Motive. Was er tat, das beging er nicht aus Wut, sondern aus Traurigkeit. Er ist kein aktiv reagierender Mensch. Ich traue mir nicht zu, ein wissenschaftliches Gutachten darüber abzugeben, ob er im Sinne des § 51 zur Zeit der Tat zurechnungsfähig gewesen ist. Ich möchte aber bemerken, dass, wie hier schon ganz richtig gesagt wurde, es sich um einen Selbstmord zu vieren handelt. Dieser Selbstmord ist durchgeführt worden von Günther Scheller, der fraglos schwere pathologische Zeichen aufgewiesen haben muss. Er ist nicht durchgeführt worden von Krantz, und das ist nach seiner Charakterveranlagung ganz selbstverständlich. Krantz hat meiner Meinung nach auch niemals einen ernsthaften bewussten Vorsatz zu der Tat gefasst, er wollte fliehen ins Leichtere, in diesem Falle ins Nichts, das ja auch eine magische Gewalt ausüben kann. Und so ist es bezeichnend, dass er beim grauenden Morgen äußerte: »Es ist ja alles großer Quatsch.« Er hatte halb gelebt und halb geträumt.

Wie sag' ich's meinem Präsidenten?

Vier Stunden Vorlesung über weibliche Psychologie. Gehalten von Hilde Scheller, sechzehn Jahre alt. Wir Männer wollen uns zugestehen: Wir haben alle ein bisschen gelernt. Immer wieder hat man aus den verschiedensten Gründen heraus Hilde zu fragen gesucht, warum sie einmal den einen, warum sie dann den anderen bevorzugte, warum sie keine Rücksicht auf Paul nahm, den sie doch noch gestern geküsst hatte, als sie mit Stephan ins Schlafzimmer sich zurückzog. Sie hat darauf nur die eine Antwort, die man fettgedruckt in allen Lehrbüchern der weiblichen Psyche aufnehmen sollte: Ich hatte Hans plötzlich so gern, dass mir alles egal war.

Ach, und das ist ja just die Antwort, mit der alle Leute, die ein geordnetes Staats- und Sittenleben sich wünschen, so verflucht wenig anfangen können. Ja, von den Lippen Hilde Schellers klingt sie noch eigentümlicher als in Carmens Lied: »Liebst du mich nicht, bin ich entflammt.« Denn dieses Liebeswesen Hilde Scheller, das mit 16 Jahren doch schon so einiges durchgemacht hat, entspricht gar so wenig den Vorstellungen derer, die zum mindesten das von einem solchen jungen Mädchen verlangen, dass es den Eindruck einer Verlorenen oder Verworfenen macht. Recht jungfräulich, zart und frisch steht sie da mit allen farbigen Kontrasten, die ihr die Natur mitgegeben: Ein dunkelbrauner, glatthaariger Bubikopf, unter schwarzen Brauen und Wimpern zwei dunkelblaue Augen, die zarten Wangen in dem feinen und klug geschnittenen Gesicht frisch gerötet, die Stimme sanft, silbern hell. Aber eindrucksvoller noch als die anmutige Erscheinung die Klarheit ihres Denkens, die Sicherheit und Ruhe, mit der sie ihre gefährdete Situation verteidigt.

Alle Versuche, Einzelheiten ihrer Darstellung in Zweifel zu ziehen, scheitern an der selbstverständlichen Klarheit ihres Gedankens. Wenn es sich darum handelt, wieviel Schüsse sie gehört habe, so sagt sie nicht, es waren zwei, sondern: »Damals erinnerte ich mich, zwei gehört zu haben. Nach dem zweiten ging ich ins Schlafzimmer.« Und als man ihr vorhält: »Es waren aber doch drei«, da antwortet sie: »Ich habe eben nur zwei wahrgenommen.« Und wieder hält man ihr vor, dass es doch drei waren, und sie erwidert: »Dann muss eben der eine gefallen sein, ohne dass ich ihn hörte. Wäre der dritte Schuss später gefallen, so hätte ich doch sehen müssen, wie geschossen wurde.« Die Nachmittagsverhandlung war zum großen Teil erfüllt von einem Kampf des Verteidigers mit dem Vorsitzenden um die Seele der Zeugin Hildegard Scheller. Rechtsanwalt Dr. Frey brachte alle erdenklichen Mittel zur Geltung, um die Vorvereidigung dieser Zeugin zu verhindern. Er hatte dabei pflichtgemäß in erster Linie die Interessen seines Mandanten im Auge. Es ist immer ein gutes Stück legitimer Verteidigertaktik, die Aussagen einer Hauptbelastungszeugin dadurch abzuschwächen, dass man ihren Eid verhindert oder aber auf mögliche Fehlerquellen der Aussage wirkungsvoll hinweist. Daneben aber war er sichtlich auch von allgemein menschlichen Erwägungen getragen, wenn er alles versuchte, um dieses junge Menschenkind auch nur vor der Möglichkeit eines Falscheides zu bewahren. Die Eidesfragen sind in den letzten Monaten zumal im Rechtsausschuss des Reichstages so häufig Gegenstand ernsthaftester Erörterungen gewesen, dass man glauben möchte, ein Richter würde jede Gelegenheit willkommen heißen, die sich ihm bietet, eine allzu beteiligte Zeugin unbeeidigt zu lassen oder — was formal durchaus möglich gewesen wäre — erst nach Abschluss ihrer Vernehmung zu vereidigen. Merkwürdig, dass Herr Landgerichtsdirektor Dust nicht schon selbst nach einer solchen Gelegenheit Ausschau gehalten hat, noch merkwürdiger, dass er seinen Sinn allen beredten Ausführungen des Verteidigers verschloss. Dr. Frey stützte sich in erster Linie auf den § 139 des StGB., indem er ausführte, dass die Möglichkeit einer strafrechtlichen Mitverantwortung Hildes an der Ermordung Stephans bestünde. Merkwürdig auch die Entgegnung des Ersten Staatsanwalts: Der § 139 käme ja nur bei Mord in Anwendung, und man wisse doch nicht, ob nicht vielleicht Totschlag vorliege! Und das sagt der Vertreter der Behörde, die doch ihre Anklage auf den Tatbestand des Mordes gestützt hat! In zweiter Linie zog der Verteidiger die Verstandesreife der Zeugin in Frage, er bezweifelte, dass die seit einem halben Jahr sechzehnjährige Hilde von der Bedeutung und Verantwortlichkeit des Eides einen vollkommenen Begriff habe, und er stellte sogar den Antrag, Sachverständige den Grad der Verstandesreife untersuchen zu lassen. Bis hierhin hatte Hilde Scheller noch nicht den Mund aufgetan, sie hatte nur ihre zierlich dunkle Anmut dem Gerichte präsentiert. Es genügte, um den Ersten Staatsanwalt erklären zu lassen, das Auftreten Hilde Schellers habe durchaus den Eindruck der Verstandesreife erweckt. Kurz und gut: Hilde Scheller wurde vorvereidigt. Man muss ihr nachsagen, dass sie den Eid mit heller, zarter Stimme und mit hübscher Betonung sprach. Aber wenige Minuten später sah man ein, wie recht der Verteidiger hatte, sich der Vereidigung dieser Zeugin zu widersetzen. Man stelle sich vor, dass diese Zeugin unter Umständen das Recht auf Verweigerung der Aussage gehabt hätte, wenn Krantz ein verheirateter Mann gewesen wäre. Und nun sollte diese Sechzehnjährige über die Intimitäten ihres jungen Lebens aussagen! Und das — wie Herr Dust verlangte — auch noch in Worten, die zwar dezent sind, aber doch keinen Zweifel an dem lassen, was gemeint ist! Man verlange über solche Punkte die lautere Wahrheit von einem reifen Menschen im Zwiegespräch von Mann zu Mann, und man wird sehr selten die reine Wahrheit zu hören bekommen. Hier aber wurde von einer Sechzehnjährigen verlangt, sich vor einem Auditorium von vierhundert Personen in freier Rede zu äußern! Wir sind heute alle nicht mehr prüde, wir sind gewiss keine Freunde mehr vom Ausschluss der Öffentlichkeit. Aber hier gab es in Wahrheit kein anderes Mittel, ein junges Mädchen nicht nur schonend zu behandeln, sondern auch das von ihr herauszubekommen, was man nun mal wissen wollte. Und alles das, trotzdem es für den Ausgang des Prozesses von sehr geringer Bedeutung ist, bis zu welchem Grade die Beziehungen der beiden Menschen etwa den Grad erreicht hätten, der bei Ehescheidungsprozessen von Juristen als der entscheidende angesehen wird. Aber von ungeheurer Bedeutung ist die Beantwortung einer solchen Frage für ein sechzehnjähriges junges Mädchen, von dem man doch gerne annehmen soll, dass es nicht zu den Verlorenen zu rechnen ist, sondern dass es sich nach dem Abklingen dieses grässlichen Geschehnisses zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft entwickeln soll! Und da stand nun dieses arme Ding und druckste stockend und zagend über die Frage: »Wie sag' ich's meinem Präsidenten?« Sie sagte es nicht. Sie gab nur unbedeutende Intimitäten zu, wo Paul Krantz die vollkommene Vereinigung behauptet hatte, und es war wohl der Gipfel der Unmöglichkeit, als man von ihr verlangte, in voller Öffentlichkeit und unter ihrem Eide zu sagen, ob sie oder ob Krantz der aggressivere Teil gewesen. Man ist im Gerichtssaal gewiss schon heikleren, und auch scheußlicheren Dingen gefolgt, ohne mit der Wimper zu zucken, aber man muss sagen: In diesem Falle empfand mancher reife Mensch eine Übelkeit, von der er nicht wusste, ob sie aus dem Magen oder aus dem Herzen kommt. Gerade weil man Herrn Dust als einen wohlmeinenden Menschen kennt, musste auch dieses ihm gesagt werden.

Um Hilde Schellers Seele

Rein kriminalistisch und prozessual kommt es auf folgendes an: Hilde behauptet, von Krantz in dem Augenblick, wo Günther in das Schlafzimmer gehen wollte, mit beiden Händen festgehalten worden zu sein, wobei Krantz sagte: »Bleib einen Augenblick hier.« Hilde riss sich los, suchte in das Schlafzimmer nachzudringen, wurde aber durch das Zudrücken der Tür daran verhindert. Sie glaubt, dass die Tür von innen verschlossen wurde. Wer von den beiden die Tür zugemacht hat, weiß sie nicht. Sie hat durch die geriffelte Glasscheibe der Tür einen Augenblick Schatten zweier Gestalten gesehen; welche Gestalt der Tür etwa näher gestanden hat, weiß sie nicht.

Das ist das positive Material, aus dem geschlossen werden soll, wie weit Paul Krantz an der Erschießung Stephans mit Willen, Absicht und Überlegung beteiligt gewesen sein soll. Im übrigen hat man noch einige Beweisstücke wie die hinterlassenen Briefe, man hat vor allen Dingen die Aussage des Krantz selbst, der eine moralische Mitverantwortung nicht in Abrede stellt und sogar heute die Möglichkeit zugibt, dass er zu Hilde gesagt hat: »Bleib einen Augenblick hier.« Ob dieses Beweismaterial dazu ausreicht, eine Mitschuld Krantz' nach der tätlichen Seite wie nach der intellektuellen zu konstruieren, wird zunächst Sache des Gerichts sein. Aber dass dies Gericht die Bekundungen Hilde Schellers, die ja an sich äußerst dürftig sind, mit Vorsicht aufnehmen müsse, auch wenn es annähme, dass Hilde subjektiv bemüht ist, die reine Wahrheit zu sagen, sollte doch von vornherein klar sein. Ein sechzehnjähriges Mädchen, von dessen Elternhaus man zumindest sagen kann, dass die Kindererziehung nicht die Hauptsorge bildete, ein Mädchen, von dem feststeht, dass es in der ersten Blüte der Sexualität nach verschiedenen Richtungen hin pendelte, ein Kind, das sich an die Einzelheiten der aufregendsten, an Geschehnissen reichsten Nacht seines Lebens erinnern soll — ist keine klassische Zeugin. Sie wäre es nicht, auch wenn man ihr niemals eine Lüge nachgewiesen hätte. Wenn Gericht und Staatsanwaltschaft von vornherein solchen Gedanken Raum gegeben hätten, wenn man dieser Hilde Scheller mit einer noch so dezenten und gutmütigen Skepsis begegnet wäre, es wäre zu diesen Kämpfen, zu diesen minuziösen und schließlich doch zu nichts führenden Ausführungen um das Seelenleben dieses Kindes kaum gekommen. Und was musste man hören! Aber — frage ich mich — ist es interessant genug, auch an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen? War es nicht, als ob der ganze Lehrkörper einer Universität mit den gezückten Waffen des Verstandes auszog, um das Herz einer Sechzehnjährigen zu ergründen — um am Ende zu entdecken, dass sie gar kein Herz hat? Was sicher auch falsch ist. Und man möchte — leise gähnend — die Gegenfrage aufwerfen: Warum soll sie denn auch noch ein Herz haben? Ist denn das Herz das Normale am Menschen, ist jeder leichtfertige junge Mensch, der durch irgendeine unselige Verstrickung von Umständen in den Mittelpunkt einer Tragödie gerät, verpflichtet, sich diesen Umständen gemäß tragisch zu benehmen, und mehr noch: tragisch zu fühlen, tragisch zu handeln? Ach, es ist der Traum von uns Menschen, die wir uns einbilden, gut zu sein, dass in einem anmutigen Körper, hinter einem schönen Antlitz, auch eine schöne Seele sich verbergen müsse. Und anmutig ist Hilde, anmutig genug, um die Sinne von Männern zu verwirren, die es weitergebracht haben als bis zur Prima. Und klug ist sie auch, versteht ihre Worte zu wählen, versteht sogar zu kämpfen, ihre Position zu bessern, wenn sie mal an Boden verloren hat. Sie hat zugleich die traumhafte Sicherheit des Instinktwesens, das, ohne lange zu überlegen, die kleinen und großen Entschlüsse ihres Lebens rasch fasst: »Ich hatte Hans plötzlich so gern, und da war mir alles andere egal.« Es war ihr egal, ob Paul Krantz darunter litt, dem sie in der vorigen Nacht Zärtlichkeiten geschenkt hatte, und es war ihr erst recht egal, ob es dem Bruder Günther passte, von dem sie wusste, dass er Hansens Todfeind war. Es war die Gleichgültigkeit eines jungen Menschenkindes, das überhaupt kein anderes Zentrum als das erotische hat. Der Einfluss eines zärtlichen, seelisch und kulturell bildenden Elternhauses war aus irgendeinem Grunde ausgeschaltet. Irgendwelche besondere geistige Interessen bestanden nicht. Und so bildete sie, mag Krantz geistig etwas entwickelter gewesen sein, mag der Kochlehrling Stephan von einem Beruf als Geiger geträumt haben, mit Krantz, Stephan, Günther und der Ellinor Ratti ein in sich geschlossenes Milieu. Gewiss merkwürdig, aber nicht neu, dass neben der Lebenstollheit auch die Todestollheit jäh aufblühte. Aber was besagen da noch Einzelheiten? Und doch war es ein Kampf um Illusionen, der vielleicht geführt werden musste, weil man sich eben so weit vom Prozessthema entfernt hatte. Man kann es verstehen, dass der Verteidiger es schließlich für notwendig hielt, den Polizeivizepräsidenten Dr. Weiß als Zeugen zu laden über den Eindruck, den er bei der Vernehmung der Hilde gewonnen hatte. Und nun hörte man es: Lächelnd, fast kokettierend, war sie in das Verhandlungszimmer getreten — einen Tag nach der Mordtat —, so dass Dr. Weiß zu ihr sagen musste: »Schämen Sie sich nicht, sich so zu benehmen, einen Tag, nachdem Bruder und Freund ums Leben gekommen sind?« Und da hat sie ein bisschen geweint. Und dann hat sie gelogen, hat verheimlicht, dass sie in der Nacht vorher bei Paul Krantz war, und ist dem Paul Krantz, als man ihn ihr schließlich gegenüberstellte, wie eine kleine Bestie fast an den Hals gesprungen. Gut, man hat erfahren, Hildegard Scheller kann lügen. Es war wohl notwendig, dass das Gericht es erfuhr. Man hörte sogar, dass sie ausgezeichnet lügt, aber wieder muss man die Erfahrung zu Rate ziehen und fragen: Gibt es viele Menschen, die in sexuellen Dingen nicht lügen, nicht ausgezeichnet lügen? Wissen wir nicht, dass Menschen in diesem Punkte die ungeheuerlichste Unverfrorenheit an den Tag legen, Menschen, die sonst sich durchaus als brave, nützliche, glaubwürdige Staatsbürger präsentieren? Die Sexualität erklärt viel, vielleicht alles. Aber nur dem, der alles weiß, und wir wissen gemeinhin das Allerwenigste. Es gibt eben auch Menschen, bei denen die Sexualität irgendwie auf einer Nebenschiene läuft, und man fragt sich vergebens: Was hat es mit der Glaubwürdigkeit Hilde Schellers zu tun, ob sie eine Virgo intacta ist oder nicht, oder ob sie zu der Anschauung neigte: »tout, excepté ça.« Die Aussagen eines solchen Menschenkindes sind mit Vorsicht aufzufassen. Das ist alles, was man sich auch ohne die Erörterungen des heutigen Tages von vornherein sagen konnte. Um aber in solchen Fällen Überflüssigkeiten auszuschalten, schädliche, peinliche, schwüle Spannungen, die vom Gerichtssaal in die Welt hinausdringen, gar nicht aufkommen zu lassen, dazu brauchen wir in erster Linie Verhandlungsleiter von Takt, Sicherheit, Menschenkenntnis, Gewandtheit im sprachlichen Ausdruck, kurzum: Weltmänner. Der Prozess ist in mancher Hinsicht traurig, beklagenswert, aber so, wie er sich abspielt, hätten wir ihn nicht zu erleben brauchen. Es muss aber über ihn berichtet werden, damit verantwortliche Persönlichkeiten sich endlich klar darüber werden, wie man so was macht und wie man es nicht machen darf.

Der dritte Tag

Nach stürmischem Beginn und krisenhaften Unterbrechungen ging der dritte Tag einigermaßen friedlich zu Ende. Schließlich war sogar der Humor zur Geltung gekommen, als die Schulrätin Frau Wegscheider die Prinzipien entwickelte, nach denen heute die reifere Schuljugend zu einer edleren Geselligkeit erzogen werden soll. Sie tat das im Rahmen verschiedener Fragen an den Leiter der Oberrealschule, die der Angeklagte besucht hatte. Der Herr Studiendirektor konnte die erfreulichsten Mitteilungen über die geselligen Veranstaltungen der Schule machen, bei denen die Schüler der höheren Klassen auch Gelegenheit haben, dem weiblichen Geschlecht in einer angenehmen und gesitteten Weise zu begegnen.

Im übrigen beruhte die Bedeutung des dritten Tages in der Hauptsache auf der Aussage der Ellinor Ratti, eines derbschönen, italienischen Halbbluts. Neben ihr wirkt Hilde Scheller als überfeinertes Kulturwesen. Von zwei etwa gleichaltrigen Freundinnen ist man geneigt, einen gleichen Stand von Intelligenz anzunehmen. Die geistigen Horizonte dürften sich so ziemlich decken, sehr verschieden aber ist die Struktur der Intellekte und der Temperamente. Bei Hilde haben die Geschehnisse in der Erinnerung eine feste, unabänderliche Form angenommen. Ob der Inhalt ihrer Bekundungen tatsächlich selbst wahrgenommen ist oder ob Einzelheiten hinzugelesen oder hinzugetragen wurden, kann man nicht auseinanderhalten, und mit Zähigkeit weiß sie ihren Standpunkt zu verteidigen. Das macht ihre Aussagen bestimmter, eindeutiger, scheinbar unentreissbarer. Ellinor aber sagt selbst: »Ich bezweifle alles, was ich sage.« Sie nimmt zurück, was sie eben bekundet, sie will sich, kann sich nicht festlegen, weil sie nicht mehr auseinanderhalten kann, was sie sah und was sie später hörte. Immerhin bleibt ein deutlicher und wichtiger Unterschied in der Darstellung der beiden Mädchen festzuhalten: Ellinor hat nicht gesehen, dass Krantz Hilde zurückhielt, und sie hat die Worte »Bleib einen Augenblick hier« nicht gehört. Auch dass Hilde versuchte, in das Schlafzimmer einzudringen, hat Ellinor nicht wahrgenommen. Eher ist es ihr in Erinnerung, dass Hilde Krantz ins Schlafzimmer geschickt habe — was nur den Sinn gehabt haben könnte, er solle mal nachsehen, was Günther da macht —, in der Sorge, Stephan könne von Günther entdeckt werden und es könnte zu einer Prügelei kommen. Diese Gegensätze besagen zum mindesten so viel, dass man mit den beiden Aussagen nicht viel anfangen kann. Das Gericht wird vermutlich auf die Wertung der Krantzschen Aussagen selbst sich beschränken müssen. Dass die Staatsanwaltschaft die Anklage auf Mord aufrechterhalten wird, ist wenig glaubhaft. Beihilfe zum Totschlag und Verabredung zum Mord sind wohl die Punkte, in deren Richtung die Anklage sich noch bewegt. Wird man zu diesem Ziel gelangen?

Die Plattform

Einen Augenblick sah es aus, als sollten Einsicht und guter Wille dazu führen, diesen über Gebühr langen Prozess auf ein normales Maß zurückzuführen. Man schöpfte Hoffnung, als die Eröffnung der Verhandlung sich heute morgen von Viertelstunde zu Viertelstunde verzögerte. Man glaubte schon, dass die Prozessbeteiligten durch gegenseitige Erklärungen wenigstens der Zeugenvernehmung ein Ende bereiten würden. Die Tatsache, dass der Verteidiger eine Reihe von ihm beantragter Zeugen nun selbst geladen hatte, wirkte zunächst als ein gewisses Druckmittel. Nun erhob er sich und stellte den Haftentlassungsantrag, dem von Seiten der Staatsanwaltschaft widersprochen wurde. Allerdings fügte der Erste Staatsanwalt hinzu, dass er jetzt die Anklage auf gemeinschaftlichen Mord fallen lasse und nur noch den gemeinschaftlichen Totschlag zur Diskussion stelle. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete nach wenigen Minuten die Aufhebung des Haftbefehls. Damit glaubte Landgerichtsdirektor Dust die Plattform geschaffen zu haben, auf der man sich zu einer Abkürzung des Verfahrens hätte die Hände reichen können. Aber der Verteidiger bestand auf seinem Schein. Er verlangt eben einfach von der Staatsanwaltschaft das Fallenlassen der gesamten Anklage. Und so geschah es denn, dass auf der nun geschaffenen Plattform sich die Beweisaufnahme mit mehr Zeugen tummelt, als bisher überhaupt geladen waren.

Den ersten beiden dieser Zeugen brachte man noch ein gewisses Interesse entgegen: der Mutter Krantz und dem Vater Scheller. Bei Mutter Krantz ist dieses Interesse etwas mehr sympathisch, bei Vater Scheller ist es etwas weniger. Man hat bei beiden Persönlichkeiten den Eindruck, als ob sie sozusagen mit ihrer eigenen Erziehung noch nicht so ganz fertig sind. Bei ihnen beiden erhebt sich das Problem der Menschen, die jung Eltern geworden sind und die nun eines Tages eine halberwachsene Jugend zu Hause haben, ohne selbst ihre Stellung zur Welt fixiert zu haben. Sie sollen Führer ihrer Familie sein und sind selbst ganz offenbar noch nicht zu jenem Ruhepunkt gekommen, von dem aus man andere leiten kann. Mutter Krantz ist eine Frau, der das Leben kaum hold gewesen ist. Man darf nicht an ihrer Liebe zu den Kindern zweifeln, aber in dem Milieu eines wirtschaftlich schwer kämpfenden Musikerhaushalts ist es nicht leicht, Erziehungsfrüchte zur Reife zu bringen. Anders Vater Scheller, der alle diese Probleme so zu lösen versucht, dass er sich nicht um sie kümmert, dass er sein eigenes Leben führt und die Jugend ihre eigenen Wege gehen lässt. Eine gewisse Ironie machte sich spürbar, als man die Mutter Krantz fragte, ob man nicht Paul, der zuerst bei seinen Großeltern erzogen war, immer etwas als Wunderkind angesehen hätte. Und die arme Mutter gibt zu: »Ja, man hat immer gesagt: Paulchen wird noch mal ein großer Mann.«

Seelische Wirrnisse

Erwachsene bebrüteten eine Schülertragödie. Erwachsene standen mit verwundertem Entsetzen vor einer blutigen Tatsache und einem Knäuel seelischer Wirrnisse. Erwachsene fragten sich, ob hier ein beklagenswerter Einzelfall vorliege oder ob die zufälligen Leuchtmale eines Verbrechens ein typisches Schicksal unserer Jugend deutlich werden ließen. Erwachsene versuchten, ihrer Pflicht gemäß als Repräsentanten des sittlichen Willens eines Volkes, die Sache auch nach der strafrechtlichen Seite zu bereinigen.

Paul Krantz ist ein irgendwie begabter Mensch. Vielleicht zu rasch an Auffassungsgabe, zu zart an Körper und unter zu ungünstigen Umständen geboren und aufgewachsen, als dass ihm der Preis des Lebens leicht in den Schoß fallen dürfte. Vielleicht hat er aus den Worten des Professors Spranger, aus den Worten von Staatsmajestät, Majestät der Moral und Majestät der Verantwortung Ahnung und Dämmerung von Dingen empfangen, die er schon immer irgendwie gesucht hat, zu denen der Weg aber nur denen offensteht, die reinen Herzens sind. Vielleicht — hoffentlich — hat das Herz des jungen Krantz den Gruß einer anderen Welt empfangen. Sollte er im übrigen von den Erwachsenen, die ihn bebrüteten, etwas enttäuscht sein, wird man ihm es nicht übelnehmen dürfen. Die Justiz ist eine formidable Maschine. Das wissen wir alle, ob wir schuldig oder unschuldig sind. Sie kann jeden von uns zermalmen, wenn wir ihr zu nahe kommen. Aber das mindeste, was wir von einer so teuren und mit so entsetzlichen Umständen (als da sind: Gesetzbücher, Studium, Examina, ungelehrte und gelehrte Richter aller Grade) verkuppelten Maschine verlangen können, ist, dass sie blank geputzt, sauber und ordentlich funktioniert. Das tut sie nicht. Sie klappert und quietscht an allen Ecken. Kommt man in ihr Getriebe, so wird man gar nicht richtig zermalmt, man bleibt nur irgendwo an der kleinen Zehe hängen. Der übrige Mensch ist ganz gesund, aber an der kleinen Zehe stirbt er. Diese Verhandlung, dieser ganze Prozess: eine erschreckende Ungeistigkeit, eine Anklageschrift, auf die man kein Verfahren eröffnet, sondern über die ein kluger Strafkammervorsitzender eine Beschwerde an den Justizminister verfasst. Dass man es wagte, ein so haltloses Machwerk einem denkenden Richter vorzusetzen! Was zur Entkräftung der winzigen Verdachtsmerkmale geschehen konnte, musste sich jeder vernünftige Mensch selber sagen. Dazu brauchte es keines Aufmarsches von Sachverständigen. Aber nein, die Routine macht es: gemeinschaftlicher Mord, Verabredung zum Mord. Und die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal — ein vergessenes Requisit der wilhelminischen Ära, von verzweifelter Überflüssigkeit. Zwei Staatsanwälte braucht man, um so tief zu ruhen. Nie eine Frage, nie ein Eingehen auf den Verhandlungsgegenstand. Stumpf, müde, nur dasitzend und gelegentlich — ach, mit welch kläglichen Mitteln — Staatsautorität zu markieren. Ein Präsidium — sprachlich gehemmt. Eine Verteidigung, der es nicht an Begabung und Temperament, wohl aber an jener Vornehmheit der Form gebricht, ohne die jede noch so scharf gedachte Attacke zu peinlicher Anrempelei wird. Schließlich bepöbelte man sich. Aber eins muss doch zugunsten der Verteidigung gebucht werden. Unter Umständen hatte Dr. Frey das schwere Opfer auf sich genommen, durch ein an sich beklagenswertes Verhalten seinen Mandanten allen Gefährnissen zu entreißen. Die Sache für Krantz steht günstig. So, dass an einem Freispruch kaum mehr zu zweifeln ist. »Kaum« — das will sagen: Noch besteht natürlich eine gewisse Gefahr. Gelang es Frey, den Prozess jedoch zum Scheitern zu bringen — erweist sich Krantz am Sonnabend verhandlungsunfähig —, muss der Prozess abgebrochen werden, so erscheint dieser Prozess nie wieder auf der Bildfläche. Das lässt schon der gute Geschmack nicht noch einmal zu. Dann ist Krantz definitiv vor der strafrechtlichen Verfolgung gerettet. Also opferte der Verteidiger den Ruf eines scharmanten Menschen, um seinen Klienten unter allen Umständen zu retten. Man darf sagen, er machte Klamauk, wo man mit den Fingerspitzen nicht nur vornehmer, sondern auch sicherer arbeiten konnte. Man fegt die Schachfiguren nicht vom Brett. Eine Niederlage muss jeder Kämpfer in den Bereich der Möglichkeit ziehen. Ohne diese Bereitschaft verliert auch der geistige Sport seine Fairness. Und Ernstliches konnte dem Angeklagten wirklich nicht mehr geschehen. Die paar Monate, die man ihm vielleicht gegeben hätte, wären durch die Untersuchungshaft verbüßt, und ein impulsives und redliches Streben nach aufwärts hätte auch diese Strafe schließlich aus dem Register verschwinden lassen. So allmächtig ist die Justiz nicht, dass sie von sich aus dieses Wesen hätte vernichten können. Fragen darf man nur, ob — mit oder ohne Freispruch — die Veranlagung von Paul Krantz glücklich genug ist, um ihn einer geordneten und nützlichen Zukunft entgegenzuführen.

Friede

Es gab eine artige Zeremonie der Versöhnung. Paul Krantz saß bleich, aber freundlich und dankbar für jedes gute Wort dabei, von Arzt und Krankenschwester betreut. Man versucht zu verhandeln, und als erster Sachverständiger wird Oberstudiendirektor Professor Goldbeck aufgerufen. Der alte Herr mit dem feinen, geistreichen Gesicht unter dem hochgewölbten Schädel gibt ein Gutachten, wie es vielleicht noch nie in Moabit produziert worden ist. Er spricht nicht nur von Krantz, er spricht auch von Goethe und von sich selbst. Krantz sei in einem musikalischen Hause aufgewachsen, und in solchen Häusern führe man ein gesteigertes Seelenleben. Auch Goldbeck selbst stammt aus einer Musikerfamilie, er weiß, wie es isst. Und er gesteht:

»Es ist kein Zug in dem Jungen drin, den ich nicht selbst erlebt habe.« Die Verzärtelung der Großeltern habe ebenfalls ungünstig gewirkt. Es war eine Züchtung auf Gemüt und Gefühl, was Jungens schlecht bekomme. Jungens müssen sich tummeln. Wenn ein Mensch in seiner Jugend keinen Unsinn gemacht hat, kommt's hinterher. Es staut sich alles. Krantz war ein Musterschüler, war es noch bis zum Augenblick der Tat. Man glaube gar nicht, was mit den Musterschülern später alles passiere. Goldbeck zieht die Verbindungslinien zu Faust und Goethe, der auch ein Gestauter war, wie Krantz auch ein Dichter ist — wobei es nicht darauf ankommt, von welchen Graden. Dichter ist eben der Mensch ohne Wirklichkeitssinn, der Mensch, der ganz woanders lebt, der immer den Zwang in sich fühlt, zu flüchten. Erlebnishunger treibt ihn aus der Welt der Tatsachen fort. Dann aber hebt Professor Goldbeck eine Einzelheit hervor, die bisher gar nicht gewürdigt worden war: Nach dem Erlebnis mit Hilde hat Paul Krantz 15 Stunden mit einer Unterbrechung von wenigen Minuten geschlafen. Nach einem solchen Schlaf erwacht ein junger Mensch nicht erquickt, sondern gerädert, und Rechtsanwalt Frey kann in dem Zusammenhang feststellen, dass in den 35 Stunden vor der Tat Krantz nichts zu sich genommen hat als ein Brötchen. Sonst nur Alkohol, Kaffee, Zigaretten. Und Goldbeck folgert: Alkohol, Zigaretten, Qualm, Erotik, Verstiegenheit. Dazu das Grauen, das in dieser ganzen Nacht durch die Wohnung schlich. Ein solcher Mensch macht sich keine bestimmten Vorstellungen mehr, er fasst keine Entschlüsse unter der Kontrolle seines Verstandes. Dazu die einlullende Dämonie des Morgengrauens. Er ist nicht im Besitz seiner vollen geistigen Kräfte. Er bricht aus: den Brief ans Weltall, das Testament. Man hat sich über das Verhalten Krantz' nach der Tat gewundert, über seine herzlos scheinenden Aussprüche von Ferienreise und Examen. Goldbeck findet gerade diese Äußerungen nur natürlich. Was in dem Jungen drin war, musste heraus. Was war denn in ihm drin? Natürlich die Ferien und natürlich das Examen. Dazu die bestialische Angst vor dem, was nun kommen würde. Die Folge: Rausredereien, die jeder Junge macht, wenn er irgend etwas angestellt hat. Und Herr Goldbeck schließt: Der Schutz des § 51 sei dem Angeklagten unbedingt zuzubilligen. Dann spricht noch Frau Schulrätin Wegscheider sehr warm, sehr herzlich für den Jungen. Es ist mehr, als sein schwaches Herz vertragen kann. Die Verhandlung muss abgebrochen werden. Alles ist erschöpft bis auf die Liste der Sachverständigen. Wann wird endlich der Augenblick kommen, wo der Staatsanwalt die Klage fallen lässt? Musste der Kelch wirklich geleert werden? Man denkt schon nicht mehr an das Urteil, man fragt sich schon, was wird aus Krantz, wer nimmt sein Schicksal in treue Hand?

Der Freispruch

Die Frage, ob sich der Primaner Paul Krantz im strafrechtlichen Sinne schuldig gemacht hat, erwies sich als eine sehr schwierige. Das Schwurgericht hat sie verneint.

Man kann beim besten Willen nicht behaupten, dass die plädierenden Juristen sehr spielend dieser Frage Herr geworden sind. Der Erste Staatsanwalt Steinbeck konnte es sich etwas bequemer machen. Es ist ihm nicht zu verübeln, wenn er, seiner Aufgabe, die sittliche Staatsordnung durch Anwendung des Gesetzes zu schützen, gemäß, sich für die Anwendbarkeit der einschlägigen Paragraphen entschied. Er tat das in der Form eines sehr sorgfältig aufgebauten Plädoyers, das er wirkungsvoll vortrug. Er zögerte auch nicht, dem Angeklagten weitgehende Milderungsgründe zuzubilligen, und so könnte man ihm — auch wo man im einzelnen anderer Ansicht ist — Beifall zollen, hätte er nicht gewissen, von Anfang an störenden Nebenbemerkungen am Ende durch den lapidaren Satz Ausdruck verliehen: »Der Angeklagte ist keine Persönlichkeit, er ist ein Erziehungsobjekt.« Durch diesen Satz dokumentiert der Staatsanwalt die unüberbrückbare Kluft zwischen ihm und allen, die irgendwie als Sachverständige, Jugendbildner oder auch nur als Väter und Mütter diesem Prozesse mit besorgtem Herzen gefolgt sind. Das Kind ist eine Persönlichkeit; wenn es keine Persönlichkeit wäre, brauchten wir nicht in jedem einzelnen Falle den Versuch zu unternehmen, es zu bilden, an seinem Charakter zu feilen, die guten Eigenschaften zu entwickeln, die schlechten Triebe einzudämmen. Sonst wäre die Erziehung das Ausschlaggebende und nicht das Objekt. Aber leider sind ja diese erzieherischen Versuche meist nur sparsame Retuschen; das Entscheidende ist eben doch das, was den Menschen selbst an Persönlichkeitswerten in die Wiege gelegt wird. Persönlichkeit also ist Paul Krantz unter allen Umständen; niemand aber wird den Wert dieser Persönlichkeit wegen seiner guten Schulbegabung, wegen seines artigen und liebenswürdigen Wesens überschätzen; man wird nur bedauern, dass ein solcher Mensch durch seine Schwäche, seine früh erwachten Triebe, seine Unselbständigkeit, seinen Mangel an innerer Widerstandskraft in eine so tragische Lage gebracht worden ist. Er selbst sprach es in dem Schlusssatze aus, den er an seine Richter adressierte und den niemand besser hätte formulieren können: »Machen Sie es mir nicht unmöglich, als Mann wieder gutzumachen, was ich als Kind gefehlt habe.« Wären wir so weit, uns auf das rein Menschliche zu verlassen, vom Menschlichen alles zu erwarten und zu hoffen —, es bedürfte keiner juristischen Spitzfindigkeiten; man hätte ihn freisprechen können, auch ohne die Grenzen zwischen moralischer und strafrechtlicher Verantwortung mit so minutiöser Sorgfalt abzutasten. Wir sind nicht so weit. Richter sind an das Gesetz gebunden, und so war es ihre Pflicht, die vorliegenden Probleme auf ihre Lösbarkeit zu untersuchen. Es stellte sich indessen heraus, dass in den zur Diskussion stehenden Fragen kaum ein Schritt getan werden konnte, ohne dass man gezwungen war, ihn alsbald wieder zurückzunehmen. Lag Verabredung zum Morde vor? Die Staatsanwaltschaft sagte zuerst ja und erhob auch darauf die Anklage. Sie ließ jetzt diesen Punkt fallen (obgleich sie sich schon vor Abfassung der Anklageschrift von der ausschlaggebenden Reichsgerichtsjudikatur hätte überzeugen können). Sie betrachtet diese Verabredung jetzt nicht mehr als »ernsthaft«. Immerhin, wird man entgegenhalten müssen: Die Ernsthaftigkeit war groß genug, um einen Teil der Verabredung zur Tat werden zu lassen. Günther hat seine Verabredung erfüllt, Krantz soll bei dieser Erfüllung Mittäter gewesen sein. Wir wissen, dass im juristischen Sinne jemand einen Mord mit Vorsatz und Überlegung planen kann — dass er aber an seinem Opfer unter gewissen Umständen einen Totschlag und keinen Mord begeht, wenn es sich nämlich herausstellt, dass im Augenblick der Tötung zwar noch der Vorsatz, nicht aber die Überlegung vorhanden war. So nimmt man auch von Günther Scheller an, dass er einen Totschlag begangen hat. Krantz soll Mittäter dieses Totschlags gewesen sein. Das Festhalten Hildes (eine halbe Stunde vor der Tat), das Mithineingehen in das Schlafzimmer, die Beteiligung an dem Schließen der Tür sind die gravierenden Momente. Am gravierendsten vielleicht überhaupt die Tatsache, dass Krantz, der ja seinerseits von dem ganzen Mord- und Selbstmordplan abgekommen war, nicht die mindesten Anstalten traf, die Tat zu verhindern, dass er nicht Hilde und Ellinor zu Bundesgenossen anrief, dass er nicht den Versuch machte, Günther die Waffe zu entreißen. Demgegenüber muss man in erster Linie erwägen, dass die inneren und äußeren Vorgänge jenes Morgens überhaupt nicht mit absoluter Sicherheit festgelegt werden konnten. War Krantz der Ansicht, dass Stephan vielleicht durch das offenstehende Fenster bereits das Schlafzimmer verlassen hatte, so ist er von seinem Standpunkt aus jedenfalls exkulpiert: Ob er wirklich überzeugt war, dass Stephan bereits entwischt war, das weiß er vielleicht selbst nicht mehr genau. Denn alle Vorgänge des tragischen Morgens sind in ein seelisches Dämmerlicht gehüllt, aus dessen Gewoge nachträglich Genaues überhaupt nicht festzustellen ist. Die Frage, ob der § 51 in diesem Falle anzuwenden sei, ist von den Sachverständigen verschieden beantwortet worden. In Wirklichkeit sieht man wieder, wie unvollkommen wir Menschen in der Abfassung von Paragraphen sind und wie wenig einmalige Formulierungen den tausendfach vielfältigen Gebilden des Lebens entsprechen. Hätte Krantz seinerseits Hilde erschossen, aber für den Selbstmord nicht den Mut gefunden, so würde ihm kaum jemand den § 51 zugebilligt haben. So weit war seine freiwillige Willensbestimmung sicher nicht ausgeschlossen, als dass er nicht große innere Hemmungen hätte überwinden müssen, um zu einem Tötungsentschluss zu kommen und ihn auszuführen. Aber wieviel geringer sind die Hemmungen, die Krantz zu überwinden hatte, um hinter dem Günther Scheller her das Schlafzimmer zu betreten! Denn das ist ja seine Tat, die man ihm zum Vorwurf macht! Der typische Mitläufer, der immer hinterher geht, brauchte für dieses Tun überhaupt kaum Hemmungen auszuschalten. Hier konnte sogar eine verhältnismäßig geringe Störung der normalen Verstandesfunktion ausreichen, um ihn seiner freien Willensbestimmung zu berauben. So viel Fragen, so viel Zweifel. Und alle Zweifel sprechen für den Angeklagten. All diesen Erwägungen trug das Schwurgericht Rechnung, als es schließlich das freisprechende Urteil fällte. Andererseits aber sind es so minutiöse Differenzen, die hier Schuld von Nichtschuld scheiden, die Dinge wohnen so nah beieinander, dass keine Meinungsgruppe die andere der Ungerechtigkeit zeihen kann. Keine Vorstrafe wird die Zukunft des jungen Mannes behindern. Hoffentlich findet er von sich aus die Kraft und von seinen Angehörigen und Freunden die Pflege, die seinem Streben nach aufwärts günstig ist. Die Erörterungen über den Fall Krantz werden mit diesen Bemerkungen nicht abgeschlossen sein. Er hat peinliche Beobachtungen nach den verschiedensten Seiten gezeitigt. Mancherlei Beleuchtung wird er noch erfahren müssen.

Richter in Moabit